Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 136 Pulheim Magdeburger Straße / Escher Straße Aufstellung gemäß § 13 a BauGB Aufstellungsbeschluss, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
80 kB
Datum
20.09.2017
Erstellt
16.11.17, 18:31
Aktualisiert
16.11.17, 18:31
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 136 Pulheim
Magdeburger Straße / Escher Straße
Aufstellung gemäß § 13 a BauGB
Aufstellungsbeschluss, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 80 kB

Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 14.11.2017 Beschluss aus der Niederschrift der 17. Sitzung des Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 20.09.2017 Vorlage Nr.: TOP 8 254/2017 Bebauungsplan Nr. 136 Pulheim Magdeburger Straße / Escher Straße Aufstellung gemäß § 13 a BauGB Aufstellungsbeschluss, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB Beschluss: 1. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 136 Pulheim (Bereich: Magdeburger Straße / Escher Straße) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808) m. W. v. 29.07.2017 aufzustellen. Ziel der Planung ist die Nutzbarmachung und Nachverdichtung einer innerörtlichen und zentral gelegenen Fläche durch den Bau einer Kindertagesstätte (KiTa) durch einen privaten Träger. Durch die Schaffung des Planungsrechts soll die Realisierung der KiTa ermöglicht werden. Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich. – Aufstellungsbeschluss 2. Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Aufstellung des Plans gemäß § 13a Abs. 1 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808) m. W. v. 29.07.2017 erfüllt sind. 3. Der Plan erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 136 Pulheim". 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a (3) Nr. 2 BauGB i.V.m. §§ 3 (1) und 4 (1) oder §§ 3 (2) und 4 (2) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808) m. W. v. 29.07.2017 durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt während 3 Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung. Beratungsergebnis: Einstimmig dafür