Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Teilbereich BP Nr. 36 Pulheim und BP Nr. 35.18 Pulheim (zukünftig BP 137 Pulheim) Bereich: Escher Straße / Am Jürgenshof / Christianstraße Aufstellung gemäß § 13 a BauGB Aufstellungsbeschluss, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
78 kB
Datum
10.05.2017
Erstellt
26.06.17, 18:32
Aktualisiert
26.06.17, 18:32
Beschlusstext (Teilbereich BP Nr. 36 Pulheim und BP Nr. 35.18 Pulheim (zukünftig BP 137 Pulheim)
Bereich: Escher Straße / Am Jürgenshof / Christianstraße
Aufstellung gemäß § 13 a BauGB
Aufstellungsbeschluss, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 78 kB

Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 26.06.2017 Beschluss aus der Niederschrift der 15. Sitzung des Umweltausschusses der Stadt Pulheim am 10.05.2017 Vorlage Nr.: TOP 3 131/2017 Teilbereich BP Nr. 36 Pulheim und BP Nr. 35.18 Pulheim (zukünftig BP 137 Pulheim) Bereich: Escher Straße / Am Jürgenshof / Christianstraße Aufstellung gemäß § 13 a BauGB Aufstellungsbeschluss, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB Empfehlung: 1. Der Umweltausschuss empfiehlt dem Planungsausschuss der Stadt Pulheim zu beschließen, Teilbereiche der Bebauungspläne Nr. 36 Pulheim und Nr. 35.18 Pulheim (Bereich: Escher Straße / Am Jürgenshof / Christianstraße) gemäß § 13a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) zu überplanen und für diese Teilbereiche die bisher geltenden Bebauungspläne aufzuheben. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung von verschiedenen Wohnbaukonzepten im Änderungsbereich. Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich. – Aufstellungsbeschluss Beratungsergebnis: Einstimmig dafür