Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Dringlichkeitsentscheidung (Bebauungsplan Nr. 72 "Arloff-Hammerwerk-Süd" hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss - Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung -)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
16 kB
Datum
18.10.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Dringlichkeitsentscheidung (Bebauungsplan Nr. 72 "Arloff-Hammerwerk-Süd" 
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss 
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung -) Dringlichkeitsentscheidung (Bebauungsplan Nr. 72 "Arloff-Hammerwerk-Süd" 
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss 
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung -) Dringlichkeitsentscheidung (Bebauungsplan Nr. 72 "Arloff-Hammerwerk-Süd" 
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss 
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung -)

öffnen download melden Dateigröße: 16 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel - Der Bürgermeister Az: 610 Schl. Bad Münstereifel, den 17.09.2007 Nr. der Ratsdrucksache: 1079 Z-1 Dringlichkeitsentscheidung/Eilbeschluss gemäß § 60 GO NW Zur Genehmigung an den Termin 18.10.2007 Strukturförderungsausschuss Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Dringlichkeit: Bebauungsplan Nr. 72 "Arloff-Hammerwerk-Süd" hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss - Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Bürgermeister Büttner __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ) ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Sachverhalt / Begründung der Dringlichkeit: 1. Sachverhalt: Nachdem der Strukturförderungsausschuss beschlossen hat, den Bebauungsplan Nr. 72 „Arloff, Hammerwerk“ aufzustellen, wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Aufgrund des Ergebnisses dieser Verfahren waren im weiteren umfangreiche gutachterliche Untersuchungen, insbesondere hinsichtlich Immissionsschutz, Grundwasserschutz und Enwässerung, erforderlich. Nach den vorliegenden Ergebnissen und unter Wertung der im Verfahren vorgebrachten Stellungnahmen erscheint es sinnvoll den Bebauungsplan in Teilbereiche aufzuteilen. Zunächst ist der Teilbereich südlich der Ernst-Diederichs-Straße zu forcieren, dieser beinhaltet den Standort der Presswerkhalle, den Lagerbereich und den Parkplatz der Produktion. Um das Verfahren hierfür fortzuführen ist ein geänderter Aufstellungsbeschluss zu fassen und im weiteren der Entwurfs- und Offenlagebeschluss. Die besondere Dringlichkeit der Angelegenheit ergibt sich im Hinblick auf das laufende Verfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz. Um hier die Zulassung des vorzeitigen Baubeginns für diese Maßnahmen zu erwirken, muß die Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt sein. Dies kann im Hinblick auf den nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz anstehenden Erörterungstermin am 25.10.2007 nur erreicht werden, wenn die Verfahrensschritte per Dringlichkeitsentscheidung eingeleitet werden. Seite 2 von Ratsdrucksache 1079 Z-1 2. Rechtliche Würdigung Das Bebauungsplanverfahren wird nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen die Lösungsvorschläge und möglichen Alternativen sowie deren Auswirkungen unter den privaten und den öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: GBA PR Mitgezeichnet: 210 AL Dez __________________________________________________________________________ 7. Beschluß: 1. Es wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 72 „Arloff, Hammerwerk Süd“ aufzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 72 „Arloff, Hammerwerk Süd“ umfasst die Grundstücke Gemarkung Arloff, Flur 6, Flurstücke 206 und 202(Wegeparzelle), 182, 205 und 189 tlw. entsprechend dem beigefügten Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist. 2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 72 „Arloff-Hammerwerk Süd“ nebst Begründung mit Umweltbericht/Umweltprüfung und Textteil wird unter Wertung der beigefügten Stellungnahmen beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Textteil für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung/ des Eilbeschlusses: ___________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: Seite 3 von Ratsdrucksache 1079 Z-1 ___________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den ___________________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukfA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Die o.a. Dringlichkeitsentscheidung: 1. Es wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 72 „Arloff, Hammerwerk Süd“ aufzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 72 „Arloff, Hammerwerk Süd“ umfasst die Grundstücke Gemarkung Arloff, Flur 6, Flurstücke 206 und 202(Wegeparzelle), 182, 205 und 189 tlw. entsprechend dem beigefügten Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist. 2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 72 „Arloff-Hammerwerk Süd“ nebst Begründung mit Umweltbericht/Umweltprüfung und Textteil wird unter Wertung der beigefügten Stellungnahmen beschlossen. 2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 72 „Arloff-Hammerwerk Süd“ nebst Begründung mit Umweltbericht/Umweltprüfung und Textteil wird unter Wertung der beigefügten Stellungnahmen beschlossen. wird genehmigt.