Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
16 kB
Datum
18.10.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
- Der Bürgermeister Az: 610 Schl.
Bad Münstereifel, den 17.09.2007
Nr. der Ratsdrucksache: 1079 Z-1
Dringlichkeitsentscheidung/Eilbeschluss gemäß § 60 GO NW
Zur Genehmigung an den
Termin
18.10.2007
Strukturförderungsausschuss
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung der Dringlichkeit:
Bebauungsplan Nr. 72 "Arloff-Hammerwerk-Süd"
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung __________________________________________________________________________
Berichterstatter: Bürgermeister Büttner
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
( )
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Sachverhalt / Begründung der Dringlichkeit:
1. Sachverhalt:
Nachdem der Strukturförderungsausschuss beschlossen hat, den Bebauungsplan Nr. 72 „Arloff,
Hammerwerk“ aufzustellen, wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie
die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
durchgeführt.
Aufgrund des Ergebnisses dieser Verfahren waren im weiteren umfangreiche gutachterliche
Untersuchungen, insbesondere hinsichtlich Immissionsschutz, Grundwasserschutz und
Enwässerung, erforderlich. Nach den vorliegenden Ergebnissen und unter Wertung der im
Verfahren vorgebrachten Stellungnahmen erscheint es sinnvoll den Bebauungsplan in
Teilbereiche aufzuteilen. Zunächst ist der Teilbereich südlich der Ernst-Diederichs-Straße zu
forcieren, dieser beinhaltet den Standort der Presswerkhalle, den Lagerbereich und den Parkplatz
der Produktion.
Um das Verfahren hierfür fortzuführen ist ein geänderter Aufstellungsbeschluss zu fassen und im
weiteren der Entwurfs- und Offenlagebeschluss.
Die besondere Dringlichkeit der Angelegenheit ergibt sich im Hinblick auf das laufende Verfahren
nach Bundesimmissionsschutzgesetz.
Um hier die Zulassung des vorzeitigen Baubeginns für diese Maßnahmen zu erwirken, muß die
Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt sein.
Dies kann im Hinblick auf den nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz anstehenden
Erörterungstermin am 25.10.2007 nur erreicht werden, wenn die Verfahrensschritte per
Dringlichkeitsentscheidung eingeleitet werden.
Seite 2 von Ratsdrucksache 1079 Z-1
2. Rechtliche Würdigung
Das Bebauungsplanverfahren wird nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen die Lösungsvorschläge und
möglichen Alternativen sowie deren Auswirkungen unter den privaten und den öffentlichen
Belangen abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
GBA
PR
Mitgezeichnet:
210
AL
Dez
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7. Beschluß:
1. Es wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 72 „Arloff, Hammerwerk Süd“ aufzustellen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 72 „Arloff, Hammerwerk Süd“ umfasst die
Grundstücke Gemarkung Arloff, Flur 6, Flurstücke 206 und 202(Wegeparzelle), 182, 205 und 189
tlw. entsprechend dem beigefügten Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.
2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 72 „Arloff-Hammerwerk Süd“ nebst Begründung mit
Umweltbericht/Umweltprüfung und Textteil wird unter Wertung der beigefügten Stellungnahmen
beschlossen.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und
Textteil für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind zu
beteiligen.
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung/
des Eilbeschlusses:
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
Seite 3 von Ratsdrucksache 1079 Z-1
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den
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Abstimmungsergebnis:
StrukfA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Die o.a. Dringlichkeitsentscheidung:
1. Es wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 72 „Arloff, Hammerwerk Süd“ aufzustellen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 72 „Arloff, Hammerwerk Süd“ umfasst die
Grundstücke Gemarkung Arloff, Flur 6, Flurstücke 206 und 202(Wegeparzelle), 182, 205 und 189
tlw. entsprechend dem beigefügten Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.
2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 72 „Arloff-Hammerwerk Süd“ nebst Begründung mit
Umweltbericht/Umweltprüfung und Textteil wird unter Wertung der beigefügten Stellungnahmen
beschlossen.
2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 72 „Arloff-Hammerwerk Süd“ nebst Begründung mit
Umweltbericht/Umweltprüfung und Textteil wird unter Wertung der beigefügten Stellungnahmen
beschlossen.
wird genehmigt.