Daten
Kommune
Pulheim
Größe
84 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
26.09.17, 11:30
Aktualisiert
26.09.17, 11:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 26.09.2017
Beschluss
aus der Niederschrift der 21. Sitzung
des Rates der Stadt Pulheim
am 20.12.2016
TOP 29
Vorlage Nr.:
363/2016
Beratung des Entwurfs des Doppelhaushaltes für die Haushaltsjahre 2017/2018
Der Rat beschließt
1. die in den als Anlage beigefügten Listen 1 und 2 dargestellten Veränderungen zum Haushaltsentwurf
2017/2018.
2. die in der als Anlage beigefügten Liste 3 enthaltenen Konsolidierungsvorschläge.
3. den Stellenplan 2017/2018.
4. die Kreditermächtigung für Investitionen für das Haushaltsjahre 2017 auf 6.918.800 € und für das Haushaltsjahr
2018 auf 5.628.800 € festzusetzen.
5. die Festsetzungen im Ergebnisplan inkl. der vorher beschlossenen Änderungen.
6. die Festsetzungen im Finanzplan inkl. der vorher beschlossenen Änderungen.
7. den Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 mit ihren Anlagen gem. § 80 Abs. 4
GO NRW inkl. der vorher beschlossenen Änderungen.
Beschluss:
Der HFA empfiehlt dem Rat, die in der als Anlage beigefügten Liste 3 dargestellten Konsolidierungsvorschläge, inklusive
der beschlossenen Änderungen, zu beschließen.
Beratungsergebnis:
Beschluss:
Der HFA empfiehlt dem Rat, den im Entwurf vorliegenden Stellenplan 2017/2018 wie im Entwurf des Haushalts
2017/2018 dargestellt zu beschließen.
Beratungsergebnis:
Beschluss:
Der HFA empfiehlt dem Rat, die Kreditermächtigung für Investitionen für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 entsprechend den Fördermitteln aus dem Programm „Gute Schule 2020“ in der Haushaltsatzung entsprechend zu erhöhen.
Beratungsergebnis:
Beschluss:
Der HFA empfiehlt dem Rat, die Festsetzungen im Ergebnisplan inkl. der vorher beschlossenen Änderungen.
Beratungsergebnis:
Beschluss:
Der HFA empfiehlt dem Rat, die Festsetzungen im Finanzplan inkl. der vorher beschlossenen Änderungen.
Beratungsergebnis:
Beschluss:
Der HFA empfiehlt dem Rat, den Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 mit ihren Anlagen
gem. § 80 Abs. 4 GO NRW inkl. der vorher beschlossenen Änderungen zu beschließen.
Beratungsergebnis:
Beschluss der Sitzung des Rates vom 20.12.2016
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