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Beschlusstext (Möbelhaus Segmüller - Regionalplanung und Bauleitplanung hier: Auftrag zur Einleitung erforderlicher Verfahrensschritte)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
71 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
26.09.17, 11:30
Aktualisiert
26.09.17, 11:30
Beschlusstext (Möbelhaus Segmüller - Regionalplanung und Bauleitplanung
hier: Auftrag zur Einleitung erforderlicher Verfahrensschritte)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 26.09.2017 Beschluss aus der Niederschrift der 21. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim am 20.12.2016 Vorlage Nr.: TOP 25 381/2016 Möbelhaus Segmüller - Regionalplanung und Bauleitplanung hier: Auftrag zur Einleitung erforderlicher Verfahrensschritte Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Pulheim verzichtet gemäß Ziffer 3.3 der Zuständigkeitsordnung auf eine Vorberatung in den zuständigen Fachausschüssen (Umweltausschuss und Planungsausschuss). 2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um eine langfristige planungsrechtliche Sicherheit für das Möbelhaus Segmüller zu erzielen. Dabei sind eine zulässige Gesamtverkaufsfläche von 30.000 m² zu Grunde zu legen sowie ein zulässiges anteiliges zentrenrelevantes Randsortiment von 1.500 m². Beratungsergebnis: Einstimmig