Daten
Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
26.09.17, 11:30
Aktualisiert
26.09.17, 11:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 26.09.2017
Beschluss
aus der Niederschrift der 21. Sitzung
des Rates der Stadt Pulheim
am 20.12.2016
TOP 10
Vorlage Nr.:
240/2016
Kalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren 2017
Beschluss:
Der Rat verzichtet auf eine Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss und beschließt die der Vorlage beigefügte Kalkulation der Friedhofsgebühren 2017 sowie die für das Jahr 2017 nachfolgend aufgeführten Gebührensätze:
Gebührensätze für den Erwerb von Nutzungsrechten an Wahlgräbern für 20 Jahre
Verlängerungsjahr
73,45 €
- Sarggrab
1.452,00 €
50,50 €
- Urnengrab
1.015,00 €
96,25 €
- Sarggrab Rasen
1.886,00 €
55,15 €
- Urnengrab Rasen
1.190,00 €
76,30 €
- Sarggrab Beisetzungsgarten
1.507,00 €
53,35 €
- Urnengrab Beisetzungsgarten
1.070,00 €
70,15 €
- Urnenkammer Kolumbarium
1.389,00 €
75,45 €
- Urnenkammer Stele
1.491,00 €
55,15 €
- Urnengrab Gemeinschaftsanlage
1.327,00 €
53,70 €
- Urnengrab Baum
1.163,00 €
Gebührensatz für den Erwerb von Nutzungsrechten an Wahlgräbern für 15 Jahre
Verlängerungsjahr
40,60 €
- Sternenkind Rasen
381,00 €
Gebührensätze für den Erwerb von Nutzungsrechten an Reihengräbern für 20 Jahre
- Sarggrab je Grabstelle
1.147,00 €
- Urnengrab je Grabstelle
779,00 €
- Urnengrab Gemeinschaftsanlage
1.245,00 €
- Urnengrab Baum
1.080,00 €
- Urnengrab anonym
1.064,00 €
Gebührensatz für den Erwerb von Nutzungsrechten an Reihengräbern für 15 Jahre
- Sternenkind (Sinnersdorf)
314,00 €
- Sarggrab Kind (bis 5 Jahre)
459,00 €
Gebührensätze für Grabanfertigung und Bestattung
- Tieferlegung mit Beisetzung
2.052,20 €
- Tieferlegung ohne Beisetzung / Ausgrabung Sarg
1.477,60 €
- Tiefbestattung
1.231,30 €
- Personen ab 6 Jahren / Wiederbeisetzung Sarg
820,90 €
- Kinder bis zu 5 Jahren Sargbestattung
369,40 €
- (Anonyme) Urnenbeisetzung / Ausgrabung und Wiederbeisetzung Urne
328,40 €
- Beisetzung Sternenkind
205,20 €
Gebührensatz für die Gestellung einer Trägerin bzw. eines Trägers
48,30 €
Gebührensätze für die Benutzung der Friedhofshallen
- Aufbahrung einer Leiche / Trauerfeier
- Aufbahrung Sinnersdorf, alt / Trauerfeier
- Aufbewahrung einer Leiche
- Aufbewahrung Urne / Kindersarg
Genehmigungsgebühren
- Genehmigung von stehenden Grabmälern
- Genehmigung von sonstigen Grabgestaltungen für je ein liegendes
- eine Grabeinfassung
Denkmal
- eine Teilabdeckung
- eine Ganzabdeckung
- Zulassung von Gewerbetreibenden
- Ausstellung Zufahrtberechtigung
Beratungsergebnis:
330,90 €
165,50 €
99,30 €
49,60 €
72,50 €
43,50 €
43,50 €
43,50 €
43,50 €
43,50 €
29,00 €
Einstimmig, 3 Enthaltungen
Beschluss der Sitzung des Rates vom 20.12.2016
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