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Beschlussvorlage (Anlage 6)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
534 kB
Datum
04.10.2011
Erstellt
16.09.11, 06:27
Aktualisiert
16.09.11, 06:27

Inhalt der Datei

7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt Konradsheim "Jahnshof" (Pflegezentrum) - Zusammenfassende Erklärung Zusa FNP 7. Änderung 0106.doc 14. Sep. 2011 Inhaltsübersicht 1. Vorbemerkungen Seite 2 2. Berücksichtigung der Umweltbelange Seite 2 3. Beteiligung der Öffentlichkeit Seite 5 3.1 3.2 4. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 5 Seite 5 Seite 5 Frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 (1) BauGB Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB Seite 5 Seite 6 Änderungen des Flächennutzungsplanes nach der Offenlage Seite 7 5.1 5.2 5.3 Seite 7 Seite 7 Seite 8 4.1 4.2 5. Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB Beteiligung gemäß § 3 (2) BauGB Nachrichtliche Übernahmen Begründung Umweltbericht 6. Planungsalternativen Seite 8 7. Planverwirklichung Seite 9 Seite 2 (9) 7. Änderung FNP Erftstadt Konradsheim Jahnshof (Pflegezentrum) 1. Vorbemerkungen Der Flächennutzungsplanänderung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB eine Zusammenfassende Erklärung beizufügen, aus der hervorgeht, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde. 2. Berücksichtigung der Umweltbelange Im Rahmen der Umweltprüfung wurden die zu erwartenden Auswirkungen der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt in Konradsheim "Jahnshof" (Pflegezentrum) untersucht. Hierzu wurde durch das Fachbüro Smeets + Damaschek, Erftstadt, ein Umweltbericht erstellt (Stand September 2010). Der Gutachter fasst die Ergebnisse der Umweltprüfung wie folgt zusammen: Die Stadt Erftstadt plant die Errichtung eines Pflegezentrums am nordöstlichen Ortsrand von Erftstadt-Konradsheim. Mit der 7. Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 159.1 .Jahnshot" geschaffen werden. Das Plangebiet ist im wirksamen Flächennutzungsplan als Gemischte Baufläche .Dortqebiet" und als Fläche für die Landwirtschaft überlagert mit "Fläche für eine Anreicherung und Aufwertung im Sinne von Naturschutz und Landschaftspflege" dargestellt. Mit der Flächennutzungsplanänderung sollen zukünftig der Jahnshof sowie die östlich des Lechenicher Mühlengrabens zur Bebauung vorgesehenen Flächen als Sondergebiet SO darstellt werden, die östlichen Freiflächen als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Gartenanlage mit Kleintierhaltung und Weideland. Die Qualität und damit das Schutzbedürfnis der Umwelt ist aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung, der bestehenden Verkehrswege und der angrenzenden Siedlungsbereiche von mittlerer Bedeutung. Bei der Umnutzung in .Sonderqebiet" kommt es zu umwelterheblichen Auswirkungen auf die SchutzgOter Tiere und Pflanzen sowie den Boden. So gehen durch Versiegelung dauerhaft Lebensräume für die Tier- und Pflanzenwelt verloren. Größtenteils handelt es sich dabei um Grünlandflächen, Ruderalflächen sowie versiegelte bzw. teilversiegelte Flächen. Innerhalb des Plangebietes wird ein Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Tierarten weitgehend ausgeschlossen. Der anstehende Boden wird durch die Flächeninanspruchnahme und insbesondere die Versiegelung beeinträchtigt. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft werden nicht als erheblich eingestuft, da die Eigenart des Plangebietes und dessen Umfeld bereits vorbelastet ist und die Erlebbarkeit des Landschaftsraumes nicht in Frage gestellt wird. Erhebliche Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Mensch sind nicht gegeben, da die immissionsschutzrechtlich relevanten Grenz- oder Orientierungswerte an sensiblen Immissionsorten im Nahbereich des Plangebietes nicht überschritten werden. Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter werden nicht erwartet, da das Baudenkmal (Kruzifix an der Straßenfassade des Jahnshofes) durch die Planung nicht beeinträchtigt wird. Seite 3 (9) 7. Änderung FNP Erftstadt Konradsheim Jahnshof (Pflegezentrum) Die mit der FNP-Änderung verbundenen Auswirkungen auf die Umweltschutzgüter und der unvermeidbare Eingriff in Natur und Landschaft werden als grundlegend ausgleichbar beurteilt. Für die unvermeidbaren und nicht weiter zu mindernden Auswirkungen wird, wie für Eingriffe in Natur und Landschaft vorgeschrieben, mit den Festsetzungen auf der Ebene der Verbindlichen Bauleitplanung, hier des Bebauungsplanes Nr. 159.1, der notwendige Ausgleich geschaffen. Die Überwachung der Auswirkungen wird über die Kontrollinstrumente der Bauordnung gewährleistet. Bodendenkmal Zudem finden auch die Belange der Bodendenkmalpflege durch eine nach der Offenlage durchgeführte archäologische Sachverhaltsermittlung im Sondergebiet östlich des Lechenicher Mühlengrabens Berücksichtigung. Im Rahmen dieser BOdenuntersuchungen im April 2011 wurde für den untersuchten Bereich innerhalb des Sondergebietes östlich des Lechenicher Mühlengrabens das Vorhandensein eines Bodendenkmals bestätigt. Weitere Untersuchungen sind erforderlich. Der Eigentümer hat sich hierzu schriftlich bereit erklärt. Durch das Vorhandensein des Bodendenkmals werden auch nach Einschätzung des Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland (LVR) die Grundzüge der Planung nicht berührt. Überschwemmungen Aufgrund entsprechender Stellungnahmen der Fachämter im Rahmen der Frühzeitigen Trägerbeteiligung wurde der Hinweis 6.4 zum Hochwasserschutz in die Begründung zur 7. Teiländerung des Flächennutzungsplanes aufgenommen. Hiernach waren Überschwemmungen u.a. durch den Lechenicher Mühlengraben nicht auszuschließen. Bzgl. einer möglichen Überschwemmung des Plangebietes durch den Lechenicher Mühlengraben wurden seitens des Erftverbandes im Rahmen der Regionalplanänderung weitergehende Abfluss-Berechnungen durchgeführt. Gemäß einer Stellungnahme des Erftverbandes vom 08.10.2010 haben diese Untersuchungen ergeben, dass alleine im Abschnitt unterhalb der Einmündungsstelle der Erpa bis zur unmittelbaren Bebauung am Lechenicher Mühlengraben bei einem HQ100so viel Wasser aus dem Lechenicher Mühlengraben in den Rotbach fließt, dass die verbleibenden Abflüsse die hydraulische Leistungsfähigkeit des Lechenicher Mühlengrabens im Bereich Konradsheim mehr als überschreitet. Das bedeutet, dass es im Bereich Konradsheim und somit im Plangebiet nach aktueller Einschätzung des Erftverbandes nicht zur Ausuferung kommen wird. Der Hinweis 6.4 kann daher entsprechend geändert werden (Streichung des letzten Satzes). 20. Regionalplan-Änderung Vor Bekanntmachung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt ErftstadtKonradsheim Jahnshof (Pflegezentrum) ist der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln um die Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung Pflegezentrum zu ergänzen. Hierbei fand auch der ebenfalls durch die Planungsgesellschaft mbH Smeets + Damaschek, Erftstadt, im Rahmen der kommunalen Bauleitplanverfahren erstellte Artenschutzbeitrag Berücksichtigung. Als Ergebnis dieser artenschutzrechtlichen Vorprüfung kann festgehalten werden, dass ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) für alle rechtlich relevanten Arten ausgeschlossen wird. Seite 4 (9) 7. Änderung FNP Erftstadt Konradsheim Jahnshof (Pflegezentrum) Unabhängig von dieser gutachterlichen Einschätzung wurde aufgrund der Erörterung der artenschutzrechtlichen Belange im Rahmen der 20. Regionalplan-Änderung gemäß Niederschrift zum Erörterungstermin Stand Juni 2011, Drucksache Nr. RR 71/2011 zur 7. Regionalratssitzung am 15. Juli 2011 zur Förderung der Lebensraumsituation von Fledermäusen, Schwalben und Schleiereule nach der Offenlage ein artenschutzrechtlicher Hinweis Nr. 6.9 in die Begründung zum Flächennutzungsplan aufgenommen (siehe Kapitel 5.2), der auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (BPL Nr. 159.1) entsprechend zu berücksichtigen sind. Abschließende Beurteilung Die wesentlichen umweltrelevanten Auswirkungen der Planung bestehen in ~ ~ der Ausweitung der baulichen Inanspruchnahme von Flächen östlich des Lechenicher Mühlengrabens sowie der Inanspruchnahme des verbleibenden Landschaftsschutzgebietes bis zum Rotbach zu Zwecken des Pflegezentrums. Nachrichtliche Übernahmen: Das Landschaftsschutzgebiet 2.2.5 "Rotbach-Mühlenbach bei Konradsheim" bleibt für das östliche Plangebiet erhalten. Hier gelten die allgemeinen Ge- und Verbotsvorschriften unter 2.2 des Landschaftsplanes 5 "Erfttal Süd" fort. Ferner wird im östlichen Änderungsbereich entsprechend den bisherigen Darstellung des Flächennutzungsplanes das Schutzgebiet für Grund- und Quellwassergewinnung sowie der Verlauf des gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebietes dargestellt. Das vorhandene Denkmal (Kruzifix an der Straßenfassade des Jahnshofes) wird erhalten. Zudem finden auch die Belange der Bodendenkmalpflege durch eine nach der Offenlage durchgeführte archäologische Sachverhaltsermittlung im Sondergebiet östlich des Lechenicher Mühlengrabens Berücksichtigung. Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse wurden in die Begründung Kapitel 6 folgende Hinweise aufgenommen: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Kampfmittelbeseitigung Grundwasser Wasserschutzzone Hochwasserschutz (Textänderung nach Offenlage) Bodenschutz Niederschlagswasser Flugsicherung Bodendenkmalpflege. Als abschließendes Ergebnis kann bei Einhaltung der vorgegebenen Planungsinhalte und Hinweise davon ausgegangen werden, dass aus Umweltsicht keine Bedenken gegen die Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes sprechen, da die Voraussetzungen für gesun- Seite 5 (9) 7. Änderung FNP Erftstadt Konradsheim Jahnshof (Pflegezentrum) des Wohnen und Arbeiten vorliegen und auch für andere Umweltschutzgüter keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. 3. Beteiligung der Öffentlichkeit Im Laufe des Bauleitplanverfahrens wurden die gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungen der Öffentlichkeit durchgeführt. 3.1 Frühzeitige Beteiligungen gemäß § 3 (1) BauGB Die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde in Form einer Bürgerversammlung am 24. November 2009 durchgeführt und die Wortbeiträge in einer Niederschrift festgehalten. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurden keine Anregungen vorgetragen, die die Grundzüge der Planung berühren. Bei den Wortbeiträgen handelte es sich im Wesentlichen um allgemeine Fragestellungen zur konkreten Bauleitplanung, die direkt im Rahmen der Veranstaltung beantwortet bzw. auf der Ebene der Verbindlichen Bauleitplanung berücksichtigt wurden. Auch schriftlich wurden seitens der Bürger zu der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt-Konradsheim "Jahnshof" (Pflegezentrum) keine Anregungen vorgetragen. 3.2 Beteiligung gemäß § 3 (2) BauGB Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte vom 11. November bis 10. Dezember 2010. Seitens der Bürger wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zu der 7. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt-Konradsheim "Jahnshof" (Pflegezentrum) keine Anregungen vorgetragen. 4. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Im Laufe des Bauleitplanverfahrens wurden die gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die während der frühzeitigen und erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingereichten Anregungen wurden ins Verfahren aufgenommen und entsprechend gewertet: 4.1 Frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 (1) BauGB Die Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte am 14. Dezember 2009. In diesem Rahmen wurden keine Anregungen vorgetragen, die die Grundzüge der vorliegenden Planung berühren. Auf folgende Anregungen wurde u.a. durch Aufnahme entsprechender Hinweise in die Begründung zur 7. Teiländerung des Flächennutzungsplanes eingegangen: ~ Landesbetrieb Straßenbau Nordhrein-Westfalen, Regionalniederlassung Ville-Eifel Seite 6 (9) 7. Änderung FNP Erftstadt Konradsheim Jahnshof (Pflegezentrum) • Die Leistungsfähigkeit des übergeordneten Erschließungsnetzes wurde auf der Ebene der Verbindlichen Bauleitplanung über ein entsprechendes Verkehrsgutachten nachgewiesen. ~ Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 8 Bergbau und Energie in NRW • Die Hinweise "Grundwasser" wurde in die Begründung zur 7. Teiländerung des Flächennutzungsplanes aufgenommen (siehe Hinweis Nr. 6.2). ~ LVR Landschaftsverband Rheinland, Rheinische Denkmalpflege • Ein allgemeiner Hinweis Nr. 6.8 zur Bodendenkmalpflege wurde aufgenommen. ~ Rhein-Erft-Kreis • Der Anregung zur Erstellung eines Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages wurde gefolgt (siehe Kapitel 2 dieser Zusammenfassenden Erklärung). • Der Anregung zum Nachweis gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse über ein Schalltechnisches Gutachten wurde gefolgt und die Ergebnisse auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (BPL 159.1) berücksichtigt. • Der Anregung zum Verweis auf die geplante Wasserschutzzone 111A wurde gefolgt (siehe Hinweis Nr. 6.3). • Der Hinweis "Hochwasserschutz" wurde in die Begründung aufgenommen (siehe Hinweis Nr. 6.4), ebenso die Hinweise auf die Genehmigungsbedürftigkeit des Einbaus von Recyclingbaustoffen (Hinweis Nr. 6.5) und alternativer Niederschlagswasserentsorgungsmaßnahmen (Hinweis Nr. 6.6). ~ Wehrbereichsverwaltung West • Der Hinweis auf die Abstimmungserfordernis bei baulichen Anlagen über 20 m Höhe über Grund wurde aufgenommen (siehe Hinweis Nr. 6.7). ~ Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) • Die allgemeinen Hinweise des Kampfmittelbeseitigungsdienstes wurden aufgenommen (siehe Hinweis Nr. 6.1). Den Anregungen folgender Träger wurde nicht gefolgt: ~ keine. Im Übrigen waren die Eingaben auf der Ebene der Vorbereitenden Bauleitplanung nicht verfahrens- bzw. abwägungsrelevant. 4.2 Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB Im Rahmen der vom 11. November bis 10. Dezember 2010 erfolgten Offenlage wurden seitens der Träger öffentlicher Belange keine Anregungen vorgetragen, die die Grundzüge der Planung betreffen. In Ergänzung zu Kapitel 4.1 wurden aufgrund der vorliegenden Anregungen der Träger öffentlicher Belange die Verfahrensunterlagen wie folgt geändert: ~ ~ LVR Landschaftsverband Rheinland, Rheinische Denkmalpflege • Der allgemeine Hinweis Nr. 6.8 zur Bodendenkmalpflege wurde um die Ergebnisse der Archäologischen Sachverhaltsermittlung ergänzt Rhein-Erft-Kreis • Die Begründung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde um einen artenschutzrechtlichen Hinweistext ergänzt (siehe Kapitel 5.2 dieser Zusammenfassenden Erklärung). Seite 7 (9) 7. Änderung FNP Erftstadt Konradsheim Jahnshof (Pflegezentrum) • • • Der Anregungen zur nachrichtlichen Übernahme der Festsetzungen des Landschaftsplanes wurde durch Aufnahme in die Planzeichnung gefolgt (siehe Kapitel 5.1 dieser Zusammenfassenden Erklärung). Der Hinweis 6.4 "Hochwasserschutz" kann aufgrund der neuen Erkenntnisse des Erftverbandes zur Überschwemmungsgefahr des Lechenicher Mühlengrabens angepasst werden (Streichung des letzten Satzes). Der Hinweis 6.5 "Bodenschutz" wird wie folgt ergänzt: "Die Untere Bodenschutzbehörde des Rhein-Erft-Kreises empfiehlt insbesondere nach Überschwemmungen durch den Rotbach und den Lechenicher Mühlengaben vor Nutzung des Aufwuchses zusätzliche Untersuchungen der Gemüse- und Futtermittelanbauflächen auf Bleigehalte. " Folgenden Anregungen wurde nicht gefolgt: ~ keine. Im Übrigen entsprachen die Eingaben den bereits vorgetragenen Anregungen oder waren auf der Ebene der Vorbereitenden Bauleitplanung planungsrechtlich nicht verfahrens- bzw. abwägungsrelevant. 5. Änderungen des Flächennutzungsplanes nach der Offenlage Aufgrund der Träger-Rückläufe im Rahmen der Offenlage wurde der Bebauungsplan Nr. 159.1 nach der Offen lage in folgenden Punkten geändert: 5.1 Nachrichtliche Übernahme Der Anregung zur textlichen Ergänzung der nachrichtlichen Übernahme der neuen Grenze des Landschaftsschutzgebietes wird gefolgt: "Innerhalb des Landschaftsschutzgebietes 2.2.5 "Rotbach-Mühlenbach bei Konradsheim" gelten die allgemeinen Ge- und Verbotsvorschriften unter 2.2 des Landschaftsplanes 5 "Erfttal-Süd". Das vorhandene Denkmal (Kruzifix an der Straßenfassade des Jahnshofes) wird durch Aufnahme eines entsprechenden Symbols in den Flächennutzungsplan nachrichtlich übernommen. 5.2 Begründung In die Begründung ist ein Kapitel "Änderungen nach der Offen lage" mit folgenden Inhalten aufzunehmen: ~ Hinweise • Änderung des Hinweises 6.4 "Hochwasserschutz" bzgl. der neuen Erkenntnisse zur Überschwemmungsgefahr des Lechenicher Mühlengrabens • Ergänzung des Hinweises 6.5 um die Empfehlung der Unteren Bodenschutzbehörde zur Untersuchung möglicher Gemüse- und Futtermittelanbauflächen • Ergänzung des Hinweises 6.8 um die Ergebnisse der Archäologischen Sachverhaltsermittlung • Ergänzung Hinweis 6.9: "Im Zusammenhang mit der Umsetzung der 7. Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind östlich des Lechenicher Mühlengrabens Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensraumsituation von Fledermäusen, Schwalben und Schleiereulen vorzusehen." Seite 8 (9) 7. Änderung FNP Erftstadt Konradsheim Jahnshof (Pflegezentrum) ~ 5.3 Nachrichtliche Übernahmen • siehe Kapitel 5.2 dieser Zusammenfassenden Erklärung Umweltbericht Im Rahmen der Offen lage wurden folgende Aspekte vorgetragen, die im Zusammenhang mit dem Umweltbericht zu berücksichtigen sind: ~ ~ Ergänzung der Aussagen in Umweltbericht-KapiteI2.3 um die aus dem RegionalpIanverfahren übernommenen artenschutzrechtlichen Fördermaßnahmen für die Fledermaus-, Schwalben- und Schleiereulenpopulation (siehe Kapitel 2 dieser Zusammenfassenden Erklärung). Ergänzung der Aussage in Umweltbericht-Kapitel 2.9 "Innerhalb des Plangebietes sind keine Bodendenkmäler bekannt." um den aktuellen Erkenntnisse aus der durchgeführten archäologischen Sachverhaltsermittlung (siehe Kapitel 2 dieser Zusammenfassenden Erklärung). Eine Fortschreibung des Umweltberichtes ist nicht vorgesehen, um den Stand zur Offenlage zu dokumentieren. 6. Planungsalternativen Als Planungsalternative ist der Verzicht auf das vorliegende Zukunftsprojekt "Pflegezentrum Jahnshof" zu behandeln ("Nullvariante"). Mit diesem Verzicht würde nicht nur eine Möglichkeit der Nachnutzung einer das Straßenbild prägenden Bestandsbebauung im Norden von Konradsheim entfallen. Vielmehr bietet sich der Standort insbesondere aufgrund ~ ~ ~ des vorhandenen Gebäude- und Flächenangebotes, der regionalen Lage und fachlichen Bezüge, u.a. zum Marienhospital Erftstadt-Frauenthal für die bedarfsorientierte Errichtung eines Kompetenzzentrums "Pflege" des vorgestellten Nutzungsspektrums an. Gleichzeitig sollen mit dem Gesamtkonzept die landschaftsökologischen Zielsetzungen aus dem rechtskräftigen Landschaftsplan ~ ~ zur Renaturierung des Rotbaches sowie Umsetzung bestimmter Nutzungs- und Gestaltungsinhalte für die ehemaligen landwirtschaftlichen Flächen berücksichtigt werden. Negative Auswirkungen auf die städtebaulichen Strukturen von Konradsheim werden nicht erwartet, da ~ sich das Pflegezentrum zur Frenzenstraße in den Bestandsstrukturen der ehemaligen Hofanlage einfügt, Seite 9 (9) 7. Änderung FNP Erftstadt Konradsheim Jahnshof (Pflegezentrum) ~ ~ ~ ~ ~ die Einrichtung ein weitgehend autarkes Versorgungssystem gewährleisten wird, zusätzliche Infrastruktureinrichtungen nicht erforderlich werden, die wesentliche Erschließung über die K 44 mit unmittelbarem Anschluss an das überörtliche Individualverkehrsnetz erfolgen wird, die Tiefenentwicklung nach Osten die bereits im Süden vorhandenen BebauungsFluchtlinien aufgreift und sich vor der Kulisse der bestehenden Hofanlage moderat in das Landschaftsbild einfügt. Vor diesem Hintergrund wird auch die projektbedingte Entwicklung über den Lechenicher Mühlengraben hinaus nach Osten aus planerischer Sicht als vertretbar erachtet. 7. Planverwirklichung Die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung bedingt zusätzlich zur 7. Teiländerung des Flächennutzungsplanes die Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie die entsprechende Anpassung von Regional- und Landschaftsplan. Die von der Bezirksplanungsbehörde Köln erarbeitet Regionalplanänderung ist inzwischen vom Regionalrat beschlossen worden und liegt zurzeit der Landesplanungsbehörde zur Genehmigung vor. Grundlagen: ~ ~ ~ Umweltbericht, Smeets + Damaschek, Erftstadt (Stand September 2010). Öffentlichkeits-, Träger und Bürgerbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB. Niederschrift zum Erörterungstermin 20. Regionalplan-Änderung Stand Juni 2011, Drucksache Nr. RR 71/2011 zur 7. Regionalratssitzung am 15. Juli 2011 Ferner standen folgende im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 159.1 ErftstadtKonradsheim "Jahnshof" (Pflegezentrum) erstellte Gutachten zur Verfügung: ~ ~ ~ ~ ~ ~ Artenschutzbeitrag, Smeets + Damaschek, Erftstadt, Stand März 2010. Schalltechnisches Gutachten SI-ES 10/035/02, SWA Aachen GmbH, Stand 12.03.2010 Verkehrsgutachten zum BPL Nr. 159.1 Erftstadt-Konradsheim "Jahnshof" (Pflegezentrum), IVV Aachen, Stand 11.03.2010 Rückbau- und Entsorgungskonzept für Teilbereiche des Jahnshofes in ErftstadtKonradsheim, Dr. Tillmanns & Partner GmbH, Bergheim, Stand 17.02.2010. Baugrund-, altlasten- und versickerungstechnische Untersuchung, Dr. Tillmanns & Partner GmbH, Bergheim, Stand 23.02.2010 Überprüfung der Versickerungsfähigkeit der im geplanten Versickerungsbereich (ehern. "Angelteich") anstehenden Böden, Dr. Tillmanns & Partner GmbH, Bergheim, Stand 14.02.2011.