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Beschlusstext (Integriertes kommunales Klimaschutzkonzept für die Stadt Pulheim (IKKP))

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
76 kB
Datum
05.07.2017
Erstellt
29.08.17, 18:32
Aktualisiert
29.08.17, 18:32
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Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 29.08.2017 Beschluss aus der Niederschrift der 16. Sitzung des Umweltausschusses der Stadt Pulheim am 05.07.2017 Vorlage Nr.: TOP 2 193/2017 Integriertes kommunales Klimaschutzkonzept für die Stadt Pulheim (IKKP) Empfehlung: Der Umweltausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen, 1. die Umsetzung des in der Anlage 1 beigefügten Integrierten Klimaschutzkonzeptes für die Stadt Pulheim. Die Verwaltung wird mit dem Aufbau eines Klimaschutz-Controllings beauftragt. Die Umsetzung des im Integrierten Klimaschutzkonzept vorgeschlagenen Maßnahmenkatalogs erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel und der notwendigen Beschlüsse der betroffenen Fachausschüsse. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit der befristeten Einstellung einer Klimamanagerin/eines Klimamanagers zu prüfen. Sollte der notwendige Eigenanteil finanzierbar sein, wird die Verwaltung beauftragt, unmittelbar nach den Sommerferien eine entsprechenden Förderantrag beim Projektträger Jülich (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit) zu stellen. Bei Bewilligung der Förderung wird die Verwaltung beauftragt, die entsprechend notwendigen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Beratungsergebnis: Einstimmig dafür Empfehlung: Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen, 1. die Umsetzung des in der Anlage 1 beigefügten Integrierten Klimaschutzkonzeptes für die Stadt Pulheim. Die Verwaltung wird mit dem Aufbau eines Klimaschutz-Controllings beauftragt. Die Umsetzung des im Integrierten Klimaschutzkonzept vorgeschlagenen Maßnahmenkatalogs erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel und der notwendigen Beschlüsse der betroffenen Fachausschüsse. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit der befristeten Einstellung einer Klimamanagerin/eines Klimamanagers zu prüfen. Sollte der notwendige Eigenanteil finanzierbar sein, wird die Verwaltung beauftragt, unmittelbar nach den Sommerferien eine entsprechenden Förderantrag beim Projektträger Jülich (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit) zu stellen. Bei Bewilligung der Förderung wird die Verwaltung beauftragt, die entsprechend notwendigen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Beratungsergebnis: Einstimmig dafür Beschluss der Sitzung des Umweltausschusses vom 05.07.2017 Seite 2