Daten
Kommune
Pulheim
Größe
76 kB
Datum
05.07.2017
Erstellt
29.08.17, 18:32
Aktualisiert
29.08.17, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 29.08.2017
Beschluss
aus der Niederschrift der 16. Sitzung
des Umweltausschusses der Stadt Pulheim
am 05.07.2017
Vorlage Nr.:
TOP 2
193/2017
Integriertes kommunales Klimaschutzkonzept für die Stadt Pulheim (IKKP)
Empfehlung:
Der Umweltausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen,
1.
die Umsetzung des in der Anlage 1 beigefügten Integrierten Klimaschutzkonzeptes für die Stadt Pulheim. Die
Verwaltung wird mit dem Aufbau eines Klimaschutz-Controllings beauftragt.
Die Umsetzung des im Integrierten Klimaschutzkonzept vorgeschlagenen Maßnahmenkatalogs erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel und der notwendigen Beschlüsse der betroffenen
Fachausschüsse.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit der befristeten Einstellung einer Klimamanagerin/eines
Klimamanagers zu prüfen. Sollte der notwendige Eigenanteil finanzierbar sein, wird die Verwaltung beauftragt,
unmittelbar nach den Sommerferien eine entsprechenden Förderantrag beim Projektträger Jülich (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit) zu stellen. Bei Bewilligung der Förderung wird
die Verwaltung beauftragt, die entsprechend notwendigen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig dafür
Empfehlung:
Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen,
1.
die Umsetzung des in der Anlage 1 beigefügten Integrierten Klimaschutzkonzeptes für die Stadt Pulheim. Die
Verwaltung wird mit dem Aufbau eines Klimaschutz-Controllings beauftragt.
Die Umsetzung des im Integrierten Klimaschutzkonzept vorgeschlagenen Maßnahmenkatalogs erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel und der notwendigen Beschlüsse der betroffenen
Fachausschüsse.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit der befristeten Einstellung einer Klimamanagerin/eines
Klimamanagers zu prüfen. Sollte der notwendige Eigenanteil finanzierbar sein, wird die Verwaltung beauftragt,
unmittelbar nach den Sommerferien eine entsprechenden Förderantrag beim Projektträger Jülich (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit) zu stellen. Bei Bewilligung der Förderung wird
die Verwaltung beauftragt, die entsprechend notwendigen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig dafür
Beschluss der Sitzung des Umweltausschusses vom 05.07.2017
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