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Beschlusstext (Fortschreibung Regionalplan Regierungsbezirk Köln hier: Zwischenstand Potentialstudie für Windenergiekonzentrationszonen in der Stadt Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
87 kB
Datum
05.07.2017
Erstellt
29.08.17, 18:32
Aktualisiert
29.08.17, 18:32
Beschlusstext (Fortschreibung Regionalplan Regierungsbezirk Köln
hier: Zwischenstand Potentialstudie für Windenergiekonzentrationszonen in der Stadt Pulheim) Beschlusstext (Fortschreibung Regionalplan Regierungsbezirk Köln
hier: Zwischenstand Potentialstudie für Windenergiekonzentrationszonen in der Stadt Pulheim) Beschlusstext (Fortschreibung Regionalplan Regierungsbezirk Köln
hier: Zwischenstand Potentialstudie für Windenergiekonzentrationszonen in der Stadt Pulheim)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 29.08.2017 Beschluss aus der Niederschrift der 16. Sitzung des Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 05.07.2017 TOP 3 Vorlage Nr.: 204/2017 Fortschreibung Regionalplan Regierungsbezirk Köln hier: Zwischenstand Potentialstudie für Windenergiekonzentrationszonen in der Stadt Pulheim Herr Ritter erläutert, dass die Potenzialstudie für Windenergiekonzentrationszonen in Pulheim in der vorliegenden Vorlage unter der Überschrift „Fortschreibung Regionalplan Regierungsbezirk Köln“ stehe, weil man sich seitens der Stadt im Vorfeld zu der bevorstehenden Regionalplanänderung dazu entschieden habe, einen aktiven Vorschlag für die Ausweisung weiterer Konzentrationszonen für Windenergie zu machen, anstatt von Seiten der Landesregierung im Rahmen der Regionalplanänderung Flächen auf dem Stadtgebiet zugewiesen zu bekommen. Anschließend stellt er die Ausweisung von neuen oder erweiterten Konzentrationszonen in einen sachlichen Zusammenhang mit einer Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Stadt und erläutert zugleich, warum man sich seitens der Stadtverwaltung kurzfristig dagegen entschieden habe, zum jetzigen Zeitpunkt bereits konkrete Konzentrationsflächen zum Beschluss vorzulegen. So könnte sich durch den Wechsel der Landesregierung laut Koalitionsvertrag eine Änderung des Schutzabstandes von Windkraftanlagen zu reinen und allgemeinen Wohngebieten ergeben, bei der zukünftig einen Abstand von mindestens 1.500 Metern eingehalten werden müsse. Etwaige Änderungen in den Vorgaben wolle man nun zunächst abwarten. Auch seien die Auswirkungen der in Pulheim vorhandenen Erdbebenmessstation auf die Ausweisung von Windkraftkonzentrationszonen noch nicht abschließend geklärt. Im Anschluss an die einleitenden Worte des Herrn Ritter stellt Herr Stein von dem mit der Potenzialstudie beauftragten Büro döpel Landschaftsplanung die Ergebnisse der Studie vor. Die Präsentation zu dem Vortrag ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Ergänzend zu dem Vortrag von Herrn Stein erläutert Herr Ritter, dass aus einem mit dem für die Erdbebenmessstation in Pulheim zuständigen Mitarbeiter des Geologischen Dienstes hervorgegangen sei, dass die tatsächlich notwendigen Abstandsregelungen von Windkraftanlagen zu Erdbebenmessstationen zwar kontrovers diskutiert würden, das Begehren der Errichtung einer Windkraftanlage innerhalb eines Radius von 5 bzw. 10 Kilometern um eine Erdbebenmessstation herum aber immer zu einem Widerspruch des Geologischen Dienstes führen werde. Während der 5 km Radius derzeit weitestgehend als Tabuzone für Windkraftanlagen gelte, müsse der Betreiber und Antragsteller einer Windkraftanlage innerhalb eines 10 km Radius im Einzelfall immer nachweisen, dass seine geplante Anlage und die von der Anlage ausgehenden Vibrationen keinen negativen Einfluss auf die Messergebnisse der Erdbebenmessstaion haben. An der anschließenden Diskussion zur Potentialstudie für Winkraftkonzentrationszonen in Pulheim beteiligen sich SB Wollenschein (Fraktion Bürgerverein), RM Groth (Bündnis 90 / Die Grünen), RM Schmidt (CDU), RM Weingarten (FDP), RM Rekewitz (SPD) und RM de Levie (Bündnis 90 / Die Grünen). Im Rahmen der Diskussion wird von Herrn Stein u.a. ergänzend ausgeführt, dass Kleinwindkraftanlagen in Rahmen der Potentialstudie keine Berücksichtigung gefunden haben, da hier nur raumwirksame Anlagen untersucht wurden. Auch seien Kleinwindkraftanlagen seiner Erfahrung und Einschätzung nach in Pulheim und bei der hier vorherrschenden Windhöffigkeit nicht wirtschaftlich zu betreiben. Zum Thema Vogelschlag führt Herr Stein aus, dass dieses Thema kontrovers diskutiert werde. Was sich hierzu sagen lasse sei, dass Großvögel hiervon auf jeden Fall betroffen sein können, faktisch die Zahl der durch Windkraftanlagen ausgelösten Tötungen von Vögeln nachweislich die Zahl der Tötungen durch beispielsweise den Straßenverkehr jedoch deutlich unterschreite. Auch sei bislang kein Rückgang von Vogelpopulationen durch den von Windkraftanalgen verursachten Vogelschlag bekannt. Beschluss: 1. Der Umweltausschuss nimmt das vorgelegte Gutachten des Büros Döpel zur WindenergieanlagenKonzentrationsplanung zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Einstimmig dafür Beschluss: 2. Der Umweltausschuss empfiehlt dem Planungsausschuss zu beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, vor der Erarbeitung eines konkreten Beschlussvorschlages zur Abgrenzung von WEA-Konzentrationszonen in Pulheim die Auswirkungen der zu erwartenden veränderten Landesvorgaben auf die Konzentrationszonenplanung zu prüfen. Beratungsergebnis: Einstimmig dafür Beschluss: 1. Der Planungsausschuss nimmt das vorgelegte Gutachten des Büros Döpel zur WindenergieanlagenKonzentrationsplanung zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Einstimmig dafür Beschluss: 2. Der Planungsausschuss beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt, vor der Erarbeitung eines konkreten Beschlussvorschlages zur Abgrenzung von WEA-Konzentrationszonen in Pulheim die Auswirkungen der zu erwartenden veränderten Landesvorgaben auf die Konzentrationszonenplanung zu prüfen. Beschluss der Sitzung des Planungsausschusses vom 05.07.2017 Seite 2 Beratungsergebnis: Einstimmig dafür Beschluss der Sitzung des Planungsausschusses vom 05.07.2017 Seite 3