Daten
Kommune
Jülich
Größe
15 kB
Datum
17.06.2010
Erstellt
16.06.10, 18:17
Aktualisiert
16.06.10, 18:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 61 Az.: Amt 61 Az: 5002/08 Re/Wo
Jülich, 19.05.2010
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 334/2010
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Ausschuss für Kultur, Integration
und Soziales
Termin
17.06.2010
TOP
Ergebnisse
Unterschutzstellung des Wohn- und Geschäftshauses Marktplatz 7-10
Anlg.:
61
III
SD.Net
Beschlussentwurf:
Da das Wohn- und Geschäftshaus Marktplatz 7 – 10 in der Gemarkung Jülich, Flur 18, Flurstücke
150/1, 150/2, 150/3 und 151/2 die Voraussetzungen eines Baudenkmals im Sinne von § 2 Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) erfüllt, ist unter dem Vorbehalt, dass
sich im Verfahren keine anderen Ansichten ergeben, für das erwähnte Objekt die Unterschutzstellung gem. § 3 DSchG vorzunehmen. Die Unterschutzstellung beschränkt sich auf die Fassaden und
das Dach.
Begründung:
Das oben erwähnten Objekt liegt im Denkmalbereich Nr. 1 „Renaissance-Stadtgrundriss mit Befestigungswerken und Wallanlagen“.
Das Gebäude ist bedeutend für Jülich. An seine Erhaltung und Nutzung besteht aus wissenschaftlichen, hier architekturgeschichtlichen sowie aus städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse.
Es handelt sich um ein im Zuge der städtebaulichen Wiederaufbauplanungen 1947 konzipiertes und
1951/52 in etwas abgeänderter Form errichtetes Wohn- und Geschäftshaus, das die westliche Platzwand des Jülicher Marktes ausbildet.
Bei dem Gebäude handelt es sich um einen langgestreckten dreigeschossigen Putzbau mit natursteinverkleidetem Erdgeschoss und gaubenbesetztem Walmdach. In den Obergeschossen zum Platz
hin ergeben sich 16 Achsen, das Erdgeschoss ist durch breite Schaufenster bzw. Eingangsnischen
anders rhythmisiert, so dass hier 12 „Bogenstellungen“ ein – aus der Baugeschichte ableitbares –
stark abstrahiertes Arkadenmotiv ergeben. Die Eingangsnischen erschließen jeweils die links und
rechts anschließenden Geschäfte und nach hinten das dahinter liegende Treppenhaus der Obergeschosswohnungen; die Treppen zu den Treppenhäusern sind original, zu den Geschäften nur vereinzelt erneuert. In der Fassade sitzt asymmetrisch ein zweiachsiger Erker, der die Natursteinver-
kleidung des Erdgeschosses auf ganzer Höhe aufnimmt. Ein weiteres charakteristisches, mit Wissen
um die Baugeschichte ableitbares Motiv ist die Tatsache, dass anstatt der ansonsten etwa quadratischen Wohnungsfensterformate im 1. Obergeschoss jeweils die beiden mittleren Fenster hochrechteckig und mit Brüstungsgittern sowie angedeuteten Konsölchen ausgeführt sind, womit in stark
vereinfachter Form an das traditionelle „piano-nobile“- Motiv angeknüpft wird.
An der Schmalseite zur Kleinen Rurstraße wird die Fassadengliederung prinzipiell fortgesetzt (nur
in den Achsproportionen leicht variiert), die Rückseite ist als einfache, untergeordnete Lochfassade
gehalten. Überaus prägend sind hingegen die verschieferten Dachgauben, die entsprechend dem
Achsmaß darunter regelmäßig aufgereiht sind.
„Im Inneren sind die hölzernen Treppenhäuser original erhalten, einschl. Böden, Wandschränken
und Wohnungstüren, bis hin zu Details wie z.B. Klingelknöpfen. Neben der grundrisslichen Erschließung wird so auch der sehr einfache Einrichtungsstandart der Nachkriegszeit anschaulich
überliefert.“
Der Denkmalwert besteht darin, dass das Wohn- und Geschäftshaus Marktplatz 7 – 10 für Jülich als
weitgehend unverfälschtes Zeugnis des architektonischen Wiederaufbaukonzeptes nach der Zerstörung der Innenstadt im Zweiten Weltkrieg bedeutend ist. Zu Wesen und Wert des Wiederaufbaues
der im Krieg fast zur Gänze zerstörten Innenstadt wird auf verschiedene Arbeitsmaterialien verwiesen.
Der Gebäudekomplex steht beispielhaft für die Wiederherstellung des Stadtkerns und dem Leitgedanken des „italienischen“ Jülich. Die Bewertung von Detailaspekten der Interpretation dieser
Entwurfshaltung ist in der Forschung zwar noch nicht eindeutig (vgl. Jülicher Geschichtsblätter
72/73, 2004/2005, S. 370-373), die Basis, die singuläre Stellung und die Bedeutung dieses Konzeptes ist jedoch unstrittig: eines genuin traditionalistischen Wiederaufbaukonzeptes, das hier bewusst
ganz stark an lokale historische Gegebenheiten und Traditionen anknüpft, was nicht zuletzt auch in
der Person des bedeutenden Architekten und Planers René von Schöfer und der Kontinuität seiner
Arbeiten in Jülich, vor, während und nach dem Zweiten Weltkrieg zum Ausdruck kommt. Auch die
intensive Einbindung des Provinzialkonservators bei diesen Planungen stellt ein bemerkenswertes
historisches Faktum dar, das den Wideraufbau von Jülich von vergleichbaren Fällen unterscheidet.
Das Wohn- und Geschäftshaus Marktplatz 7 – 10 bildet die westliche Platzwand des zentralen
Marktplatzes im Jülicher Stadtkern, der durch das Gebäude eine starke Fassung erhält. Diese städtebauliche Wirkung ist im Zusammenhang mit dem o.a. architekturgeschichtlichen Wert zu sehen,
da es sich zugleich um eines der letzten gestalterisch und proportional unverfälschten Zeugnisse des
Wiederaufbaues handelt, ohne nachträgliche Vergrößerungen der Öffnungen, zusätzliche Dachaufbauten, irreversible Laden- oder Werbeanlagen, Verkleidungen oder Zerteilungen.
Die Platzwand wird so geschlossen und besitzt eine einheitliche, auf wenige prägende Gestaltungselement beschränkte Großform – zentrale Bestandteile des traditionalistischen Wiederaufbaukonzeptes. Auch die stark abstrahierten „italienischen“ Motive wie Arkaden und Piano-nobile können
in diesem Zusammenhang als städtebaulich wirksame Elemente gelesen werden, da sie mittels der
Großform die Proportion der Platzwand bestimmen.
Mit Schreiben vom 24.01.2008 beantragt das Rhein. Amt für Denkmalpflege die Unterschutzstellung der Gebäudezeile Marktplatz 7 – 10 und die Eintragung in die Denkmalliste.
Die Anhörung des Eigentümers gem. § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG NRW) erfolgte
mit Schreiben vom 19.02.2008.
Sitzungsvorlage 334/2010
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Seitens des Landschaftsverbandes wurden die Unterschutzstellungsgründe in der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Integration und Soziales am 05.03.2009 nochmals erläutert.
In der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Integration und Soziales am 18.11.2009 (Vorlagen-Nr.
411/2099) wurde für die Unterschutzstellung des äußerlichen Gebäudes mehrheitlich Verständnis
gezeigt. Bedenken bestanden hinsichtlich der Unterschutzstellung des „Inneren“ wegen dringend
notwendiger Modernisierungsarbeiten der Bäder oder Wohnungen insgesamt.
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 334/2010
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