Daten
Kommune
Pulheim
Größe
73 kB
Datum
12.07.2017
Erstellt
24.08.17, 09:08
Aktualisiert
24.08.17, 09:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 23.08.2017
Beschluss
aus der Niederschrift der 16. Sitzung
des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr der Stadt Pulheim
am 12.07.2017
Vorlage Nr.:
TOP 6
172/2017
Widmung eines Teilstücks der Erschließungsanlage "Cäcilienstraße" in Stommeln
Empfehlung:
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt, der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung der nachfolgend
aufgeführten Flurstücke entsprechend der Kennzeichnung in der beigefügten Anlage gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NRW) vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu
verfügen:
Cäcilienstraße
Gemarkung Stommeln
Flur 32, Flurstück 124 (teilweise), 580, 588, 590 und 592.
Der in der Anlage 1 schraffiert gekennzeichnete Bereich wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Beratungsergebnis:
Einstimmig