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Beschlusstext (Widmung eines Teilstücks der Erschließungsanlage "Cäcilienstraße" in Stommeln)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
73 kB
Datum
12.07.2017
Erstellt
24.08.17, 09:08
Aktualisiert
24.08.17, 09:08
Beschlusstext (Widmung eines Teilstücks der Erschließungsanlage "Cäcilienstraße" in Stommeln)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 23.08.2017 Beschluss aus der Niederschrift der 16. Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr der Stadt Pulheim am 12.07.2017 Vorlage Nr.: TOP 6 172/2017 Widmung eines Teilstücks der Erschließungsanlage "Cäcilienstraße" in Stommeln Empfehlung: Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt, der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung der nachfolgend aufgeführten Flurstücke entsprechend der Kennzeichnung in der beigefügten Anlage gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NRW) vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: Cäcilienstraße Gemarkung Stommeln Flur 32, Flurstück 124 (teilweise), 580, 588, 590 und 592. Der in der Anlage 1 schraffiert gekennzeichnete Bereich wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Beratungsergebnis: Einstimmig