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Beschlusstext (Widmung eines Teilstücks der Christophstraße in Sinnersdorf)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
73 kB
Datum
12.07.2017
Erstellt
24.08.17, 09:08
Aktualisiert
24.08.17, 09:08
Beschlusstext (Widmung eines Teilstücks der Christophstraße in Sinnersdorf)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 23.08.2017 Beschluss aus der Niederschrift der 16. Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr der Stadt Pulheim am 12.07.2017 Vorlage Nr.: TOP 7 201/2017 Widmung eines Teilstücks der Christophstraße in Sinnersdorf Empfehlung: Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt, der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung der nachfolgend aufgeführten Flurstücke entsprechend der Kennzeichnung in der beigefügten Anlage gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NRW) vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: Christophstraße Gemarkung Sinnersdorf Flur 7, Flurstück 26 (teilweise), 111 (teilweise), 247 (teilweise), 249 (teilweise) Der in der Anlage schraffiert gekennzeichnete Bereich wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Beratungsergebnis: Einstimmig