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Beschlusstext (Vermarktung von Wohnbaugrundstücken im BP 115 Pulheim hier: Vermarktungskriterien für Einzelbewerber)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
75 kB
Datum
16.03.2017
Erstellt
27.06.17, 18:32
Aktualisiert
27.06.17, 18:32
Beschlusstext (Vermarktung von Wohnbaugrundstücken im BP 115 Pulheim
hier: Vermarktungskriterien für Einzelbewerber)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 27.06.2017 Beschluss aus der Niederschrift der 15. Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften und Hochbau der Stadt Pulheim am 16.03.2017 Vorlage Nr.: TOP 6 22/2017 Vermarktung von Wohnbaugrundstücken im BP 115 Pulheim hier: Vermarktungskriterien für Einzelbewerber Beschluss: Der Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau des Rates der Stadt Pulheim fasst folgenden Beschluss: 1. Der Beschluss vom 26.01.2017 (Vorlage Nr. 361/2016) in den Punkten 1-5 wird bestätigt. 2. Die Grundstücke zur Bebauung mit freistehenden Häusern und Doppelhaushälften werden gemäß den allgemeinen Vermarktungskriterien für Einzelbewerber gemäß der Beschlüsse des Ausschusses für Liegenschaften und Hochbau vom 16.05.2013 (Vorlage Nr. 178/2013), 05.12.2013 (Vorlage Nr. 420/2013) und 11.09.2014 (Vorlage Nr. 306/2014) diesen nach Satzungsbeschluss zum BP 115 Pulheim zum Kauf angeboten. Die Verwaltung wird ermächtigt entsprechende Kaufverträge abzuschließen. 3. Zusätzlich soll folgende Regelung für alle künftigen Vermarktungsverfahren an Einzelbewerber in die allgemeinen Vermarktungskriterien aufgenommen werden: Ein Kontingent von 20 % der Grundstücke im jeweiligen Baugebiet soll vorrangig an Pulheimer vermarktet werden. Für alle übrigen Grundstücke gelten die allgemeinen Vermarktungskriterien unverändert. Als Pulheimer gilt, wer zu einem festgelegten Datum, das innerhalb des jeweiligen Bewerbungszeitraumes liegt, seinen Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr in Pulheim hat oder wer mindestens zehn Jahre (auch mit Unterbrechungen) seinen Hauptwohnsitz in Pulheim hatte. Die Auswahl der jeweiligen Grundstücke erfolgt vor Vermarktungsbeginn durch Los unter notarieller Aufsicht. Beratungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 8 Gegenstimmen, 1 Stimmenthaltung