Daten
Kommune
Pulheim
Größe
75 kB
Datum
16.03.2017
Erstellt
27.06.17, 18:32
Aktualisiert
27.06.17, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 27.06.2017
Beschluss
aus der Niederschrift der 15. Sitzung
des Ausschusses für Liegenschaften und Hochbau der Stadt Pulheim
am 16.03.2017
Vorlage Nr.:
TOP 6
22/2017
Vermarktung von Wohnbaugrundstücken im BP 115 Pulheim
hier: Vermarktungskriterien für Einzelbewerber
Beschluss:
Der Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau des Rates der Stadt Pulheim fasst folgenden Beschluss:
1. Der Beschluss vom 26.01.2017 (Vorlage Nr. 361/2016) in den Punkten 1-5 wird bestätigt.
2. Die Grundstücke zur Bebauung mit freistehenden Häusern und Doppelhaushälften werden gemäß den allgemeinen Vermarktungskriterien für Einzelbewerber gemäß der Beschlüsse des Ausschusses für Liegenschaften
und Hochbau vom 16.05.2013 (Vorlage Nr. 178/2013), 05.12.2013 (Vorlage Nr. 420/2013) und 11.09.2014
(Vorlage Nr. 306/2014) diesen nach Satzungsbeschluss zum BP 115 Pulheim zum Kauf angeboten. Die Verwaltung wird ermächtigt entsprechende Kaufverträge abzuschließen.
3. Zusätzlich soll folgende Regelung für alle künftigen Vermarktungsverfahren an Einzelbewerber in die allgemeinen Vermarktungskriterien aufgenommen werden:
Ein Kontingent von 20 % der Grundstücke im jeweiligen Baugebiet soll vorrangig an Pulheimer vermarktet werden. Für alle übrigen Grundstücke gelten die allgemeinen Vermarktungskriterien unverändert. Als Pulheimer
gilt, wer zu einem festgelegten Datum, das innerhalb des jeweiligen Bewerbungszeitraumes liegt, seinen
Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr in Pulheim hat oder wer mindestens zehn Jahre (auch mit Unterbrechungen) seinen Hauptwohnsitz in Pulheim hatte. Die Auswahl der jeweiligen Grundstücke erfolgt vor Vermarktungsbeginn durch Los unter notarieller Aufsicht.
Beratungsergebnis:
10 Ja-Stimmen, 8 Gegenstimmen, 1 Stimmenthaltung