Daten
Kommune
Pulheim
Größe
79 kB
Datum
17.05.2017
Erstellt
26.06.17, 18:32
Aktualisiert
26.06.17, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 26.06.2017
Beschluss
aus der Niederschrift der 15. Sitzung
des Planungsausschusses der Stadt Pulheim
am 17.05.2017
Vorlage Nr.:
TOP 2
91/2016
Gewerbeflächenkonzept Rhein-Erft-Kreis
hier: Beschluss Chartgutachten / Maßnahmen
(siehe Vorlage 361/2013)
Beschluss:
Vorsitzende Ehlen lässt über den Beschlussvorschlag mit dem Wort „zustimmend“ unter 3. abstimmen:
1. Die Stadt Pulheim bringt die in der Anlage dargestellten Bereiche gemäß der Eignungsflächenuntersuchung des Büros Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH, Köln, in das regionale „Industrie- und Gewerbeflächenkonzept für die
Kommunen des Rhein-Erft-Kreises“ zum Zwecke der Anmeldung für die Regionalplanneuaufstellung ein.
2. Die Stadt Pulheim wirkt darauf hin, dass durch Flächenrecycling verfügbare Brachflächen einer geeigneten baulichen
Nutzung, wo möglich für Industrie und Gewerbe, zugeführt werden. Dies setzt insbesondere eine ausreichende Größe,
die baurechtliche Zulässigkeit, die Eignung gem. Immissionsschutz, ggf. die Sanierung von Altlasten sowie die Verfügbarkeit der Fläche voraus.
3. Der Planungsausschuss nimmt das als Anlage beigefügte Chartgutachten zustimmend zur Kenntnis
Beratungsergebnis:
11 Ja-Stimmen, 21 Gegenstimmen
Beschluss:
Vorsitzende Ehlen lässt über den geänderten Beschlussvorschlag ohne das Wort „zustimmend“ unter 3. abstimmen:
1. Die Stadt Pulheim bringt die in der Anlage dargestellten Bereiche gemäß der Eignungsflächenuntersuchung des Büros Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH, Köln, in das regionale „Industrie- und Gewerbeflächenkonzept für die
Kommunen des Rhein-Erft-Kreises“ zum Zwecke der Anmeldung für die Regionalplanneuaufstellung ein.
2. Die Stadt Pulheim wirkt darauf hin, dass durch Flächenrecycling verfügbare Brachflächen einer geeigneten baulichen
Nutzung, wo möglich für Industrie und Gewerbe, zugeführt werden. Dies setzt insbesondere eine ausreichende Größe,
die baurechtliche Zulässigkeit, die Eignung gem. Immissionsschutz, ggf. die Sanierung von Altlasten sowie die Verfügbarkeit der Fläche voraus.
3. Der Planungsausschuss nimmt das als Anlage beigefügte Chartgutachten zur Kenntnis
Beratungsergebnis:
21 Ja-Stimmen, 11 Gegenstimmen
Beschluss der Sitzung des Planungsausschusses vom 17.05.2017
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