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Beschlusstext (Gewerbeflächenkonzept Rhein-Erft-Kreis hier: Beschluss Chartgutachten / Maßnahmen (siehe Vorlage 361/2013))

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
79 kB
Datum
17.05.2017
Erstellt
26.06.17, 18:32
Aktualisiert
26.06.17, 18:32
Beschlusstext (Gewerbeflächenkonzept Rhein-Erft-Kreis
hier: Beschluss Chartgutachten / Maßnahmen 
(siehe Vorlage 361/2013)) Beschlusstext (Gewerbeflächenkonzept Rhein-Erft-Kreis
hier: Beschluss Chartgutachten / Maßnahmen 
(siehe Vorlage 361/2013))

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 26.06.2017 Beschluss aus der Niederschrift der 15. Sitzung des Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 17.05.2017 Vorlage Nr.: TOP 2 91/2016 Gewerbeflächenkonzept Rhein-Erft-Kreis hier: Beschluss Chartgutachten / Maßnahmen (siehe Vorlage 361/2013) Beschluss: Vorsitzende Ehlen lässt über den Beschlussvorschlag mit dem Wort „zustimmend“ unter 3. abstimmen: 1. Die Stadt Pulheim bringt die in der Anlage dargestellten Bereiche gemäß der Eignungsflächenuntersuchung des Büros Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH, Köln, in das regionale „Industrie- und Gewerbeflächenkonzept für die Kommunen des Rhein-Erft-Kreises“ zum Zwecke der Anmeldung für die Regionalplanneuaufstellung ein. 2. Die Stadt Pulheim wirkt darauf hin, dass durch Flächenrecycling verfügbare Brachflächen einer geeigneten baulichen Nutzung, wo möglich für Industrie und Gewerbe, zugeführt werden. Dies setzt insbesondere eine ausreichende Größe, die baurechtliche Zulässigkeit, die Eignung gem. Immissionsschutz, ggf. die Sanierung von Altlasten sowie die Verfügbarkeit der Fläche voraus. 3. Der Planungsausschuss nimmt das als Anlage beigefügte Chartgutachten zustimmend zur Kenntnis Beratungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 21 Gegenstimmen Beschluss: Vorsitzende Ehlen lässt über den geänderten Beschlussvorschlag ohne das Wort „zustimmend“ unter 3. abstimmen: 1. Die Stadt Pulheim bringt die in der Anlage dargestellten Bereiche gemäß der Eignungsflächenuntersuchung des Büros Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH, Köln, in das regionale „Industrie- und Gewerbeflächenkonzept für die Kommunen des Rhein-Erft-Kreises“ zum Zwecke der Anmeldung für die Regionalplanneuaufstellung ein. 2. Die Stadt Pulheim wirkt darauf hin, dass durch Flächenrecycling verfügbare Brachflächen einer geeigneten baulichen Nutzung, wo möglich für Industrie und Gewerbe, zugeführt werden. Dies setzt insbesondere eine ausreichende Größe, die baurechtliche Zulässigkeit, die Eignung gem. Immissionsschutz, ggf. die Sanierung von Altlasten sowie die Verfügbarkeit der Fläche voraus. 3. Der Planungsausschuss nimmt das als Anlage beigefügte Chartgutachten zur Kenntnis Beratungsergebnis: 21 Ja-Stimmen, 11 Gegenstimmen Beschluss der Sitzung des Planungsausschusses vom 17.05.2017 Seite 2