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Beschlusstext (Teilbereich BP Nr. 36 Pulheim und BP Nr. 35.18 Pulheim (zukünftig BP 137 Pulheim) Bereich: Escher Straße / Am Jürgenshof / Christianstraße Aufstellung gemäß § 13 a BauGB Aufstellungsbeschluss, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
79 kB
Datum
17.05.2017
Erstellt
26.06.17, 18:32
Aktualisiert
26.06.17, 18:32
Beschlusstext (Teilbereich BP Nr. 36 Pulheim und BP Nr. 35.18 Pulheim (zukünftig BP 137 Pulheim)
Bereich: Escher Straße / Am Jürgenshof / Christianstraße
Aufstellung gemäß § 13 a BauGB
Aufstellungsbeschluss, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 26.06.2017 Beschluss aus der Niederschrift der 15. Sitzung des Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 17.05.2017 Vorlage Nr.: TOP 5 131/2017 Teilbereich BP Nr. 36 Pulheim und BP Nr. 35.18 Pulheim (zukünftig BP 137 Pulheim) Bereich: Escher Straße / Am Jürgenshof / Christianstraße Aufstellung gemäß § 13 a BauGB Aufstellungsbeschluss, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB Beschluss: 1. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, Teilbereiche der Bebauungspläne Nr. 36 Pulheim und Nr. 35.18 Pulheim (Bereich: Escher Straße / Am Jürgenshof / Christianstraße) gemäß § 13a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) zu überplanen und für diese Teilbereiche die bisher geltenden Bebauungspläne aufzuheben. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung von verschiedenen Wohnbaukonzepten im Änderungsbereich. Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich. – Aufstellungsbeschluss 2. Es wird festgestellt, dass die Änderung die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) erfüllt. 3. Der Plan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 137 Pulheim. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a (3) Nr. 2 BauGB i.V.m. §§ 3 (1) und 4 (1) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt während 3 Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung. Beratungsergebnis: Einstimmig dafür