Daten
Kommune
Pulheim
Größe
78 kB
Datum
17.05.2017
Erstellt
26.06.17, 18:32
Aktualisiert
26.06.17, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 26.06.2017
Beschluss
aus der Niederschrift der 15. Sitzung
des Planungsausschusses der Stadt Pulheim
am 17.05.2017
Vorlage Nr.:
TOP 6
135/2017
Bebauungsplan Nr. 131 Pulheim
Bereich: Zur alten Wassermühle
Aufstellung gemäß § 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss,
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
Beschluss:
1.
Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 131 Pulheim (Bereich: Zur alten
Wassermühle) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt
geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) aufzustellen.
Ziel der Planung ist, die bauleitplanerischen Voraussetzungen für die Realisierung eines Bebauungskonzeptes
zu schaffen, welches im Straßengeviert Johannisstraße, Am Kleekamp und Zur alten Wassermühle (südlicher
und östlicher Abschnitt) auf bisher nicht bzw. untergenutzten Flächen neue Wohngebäude als Doppel- und
Mehrfamilienhäuser vorsieht.
Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich.
- Aufstellungsbeschluss
Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Aufstellung des Plans gemäß § 13a Abs. 1 BauGB vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) erfüllt sind.
Der Plan erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 131 Pulheim".
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a (3) Nr. 2 BauGB i.V.m. §§ 3
(1) und 4 (1) oder §§ 3 (2) und 4 (2) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) aufzustellen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt während 3 Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung.
Beratungsergebnis:
Einstimmig dafür