Daten
Kommune
Pulheim
Größe
79 kB
Datum
17.05.2017
Erstellt
26.06.17, 18:32
Aktualisiert
26.06.17, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 26.06.2017
Beschluss
aus der Niederschrift der 15. Sitzung
des Planungsausschusses der Stadt Pulheim
am 17.05.2017
Vorlage Nr.:
TOP 7
124/2017
Bebauungsplan Nr. 133 Pulheim
Bereich: Am Bahnhof / Mittelstraße
- Aufstellung gemäß § 13 a BauGB
- Aufstellungsbeschluss, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden
gemäß § 4 (1) BauGB
Beschluss:
1.
Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 133 Pulheim (Bereich: Am Bahnhof/Mittelstraße) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) aufzustellen.
Ziel der Planung ist die Nachnutzung des alten Pulheimer Bahnhofs, der durch die Entwidmung der Bahnbetriebszwecke in die Planungshoheit der Stadt Pulheim zurückfällt. Das städtebauliche Konzept sieht eine Büro- und Gewerbenutzung vor.
Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich.
– Aufstellungsbeschluss
2.
Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Aufstellung des Plans gemäß § 13a Abs. 1 BauGB vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) erfüllt sind.
3.
Der Plan erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 133 Pulheim".
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a (3) Nr. 2 BauGB i.V.m. §§ 3 (1)
und 4 (1) oder §§ 3 (2) und 4 (2) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes
vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt während 3 Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung.
Beratungsergebnis:
Einstimmig dafür