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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 36 A Stommeln, 2. Änderung Bereich: Hauptstraße 10-18 - Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gemäß §§ 3 Abs. 1 und 2, 4 Abs. 1 und 2, 4a Abs. 3 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss siehe PA vom 14.12.2016, Vorlage Nr. 369/2016)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
78 kB
Datum
17.05.2017
Erstellt
26.06.17, 18:32
Aktualisiert
26.06.17, 18:32
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 36 A Stommeln, 2. Änderung
Bereich: Hauptstraße 10-18
- Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gemäß §§ 3 Abs. 1 und 2, 4 Abs. 1 und 2, 4a Abs. 3 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
siehe PA vom 14.12.2016, Vorlage Nr. 369/2016)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 26.06.2017 Beschluss aus der Niederschrift der 15. Sitzung des Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 17.05.2017 Vorlage Nr.: TOP 8 30/2017 Bebauungsplan Nr. 36 A Stommeln, 2. Änderung Bereich: Hauptstraße 10-18 - Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gemäß §§ 3 Abs. 1 und 2, 4 Abs. 1 und 2, 4a Abs. 3 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss siehe PA vom 14.12.2016, Vorlage Nr. 369/2016 Empfehlung: Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gemäß §§ 3 Abs. 1 und 2, 4 Abs. 1 und 2, 4a Abs. 3, BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt / nicht berücksichtigt. 2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. NRW. S. 966) den Bebauungsplan Nr. 36 A Stommeln 2. Änderung als Satzung. Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW in Verbindung mit § 9 (4) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) als Bestandteil des Bebauungsplanes. 3. Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. Beratungsergebnis: Einstimmig dafür