Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
68 kB
Datum
04.10.2011
Erstellt
27.08.11, 06:21
Aktualisiert
28.09.11, 06:23
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 296/2011
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 01.07.2011
gez. Dr. Risthaus
27.09.2011
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
08.09.2011
vorberatend
04.10.2011
beschließend
Antrag bzgl. Erstellung einer Stellungnahme zum vom Rhein-Erft-Kreis beauftragten
Gutachten für die Neuausrichtung des ÖPNV
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Gutachter hat ein kurzes Gespräch mit dem Bürgermeister zur derzeitigen Situation des
ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis geführt. Dies betrachten wir jedoch nicht als ausreichende Beteiligung
zur Erstellung eines Gutachtens im Hinblick auf die Situation des ÖPNV in unserer Kommune bzw.
im Rhein-Erft-Kreis.
Im Jahr 1992 haben wir die Gründung der REVG als ÖPNV-Gesellschaft unterstützt, da wir der
Meinung waren und weiterhin sind, dass hier eine leistungsfähige Gesellschaft die Geschicke des
ÖPNV in Zusammenarbeit mit dem Rhein-Erft- Kreis als Aufgabenträger und somit auch für die
Kommunen voranbringt.
Aus unserer Sicht wurde eine Gesellschaft gegründet, die Dienstleistungen von hoher Qualität
erbringt sowie in wirtschaftlicher Hinsicht gut aufgestellt ist. Vor dem Hintergrund dieser
Betriebsform können Fahrtleistungen günstig eingekauft werden, z.B entfallen hohe
Personalkosten für benötigtes Fahrpersonal, Unterhaltungskosten für Fahrzeuge etc., so dass
dies für alle Beteiligte wirtschaftlich einen Vorteil darstellt.
Es ist richtig, dass wir als Kommune 100% der erbrachten Leistungen über die Kreisumlage als
Mehrbelastung tragen, daher stehen wir der Empfehlung des Gutachters positiv gegenüber
Gesellschaftsanteile der REVG zu übernehmen.
Die im Gutachten angeführten Zielsetzungen einer Reduzierung auf wenige Regionalbusrelationen, der Ausbau der Stadtbuslinien zum Schienen- und Regionalverkehr etc. erscheint in
einer Flächengemeinde wie Erftstadt unter wirtschaftlichen Aspekten sowie einer Attraktivitätssteigerung für den ÖPNV-Nutzer nicht umsetzbar. Es würde hier zwangsläufig zu
betriebswirtschaftlich nicht vertretbaren Parallelverkehren kommen und die Fahrtzeit für die
Fahrgäste aus den äußeren Stadtteilen von Erftstadt würde sich verschlechtern.
Ausdrücklich möchten wir darauf hinweisen, dass die Zusammenarbeit mit der REVG
hervorragend und reibungslos verläuft und die im Gutachten erwähnten Einsparpotenziale einer
Konkretisierung und Erläuterung bedürfen. Darüber hinaus sollte eine Definition zur Begrifflichkeit
des „Qualitätsstandards“ vom Gutachter erfolgen.
(Dr. Rips)
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