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Antrag (Antrag bzgl. Erstellung einer Stellungnahme zum vom Rhein-Erft-Kreis beauftragten Gutachten für die Neuausrichtung des ÖPNV)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
68 kB
Datum
04.10.2011
Erstellt
27.08.11, 06:21
Aktualisiert
28.09.11, 06:23
Antrag (Antrag bzgl. Erstellung einer Stellungnahme zum vom Rhein-Erft-Kreis beauftragten Gutachten für die Neuausrichtung des ÖPNV) Antrag (Antrag bzgl. Erstellung einer Stellungnahme zum vom Rhein-Erft-Kreis beauftragten Gutachten für die Neuausrichtung des ÖPNV)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 296/2011 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 01.07.2011 gez. Dr. Risthaus 27.09.2011 Amtsleiter Datum Freigabe -100- BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 08.09.2011 vorberatend 04.10.2011 beschließend Antrag bzgl. Erstellung einer Stellungnahme zum vom Rhein-Erft-Kreis beauftragten Gutachten für die Neuausrichtung des ÖPNV Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Der Gutachter hat ein kurzes Gespräch mit dem Bürgermeister zur derzeitigen Situation des ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis geführt. Dies betrachten wir jedoch nicht als ausreichende Beteiligung zur Erstellung eines Gutachtens im Hinblick auf die Situation des ÖPNV in unserer Kommune bzw. im Rhein-Erft-Kreis. Im Jahr 1992 haben wir die Gründung der REVG als ÖPNV-Gesellschaft unterstützt, da wir der Meinung waren und weiterhin sind, dass hier eine leistungsfähige Gesellschaft die Geschicke des ÖPNV in Zusammenarbeit mit dem Rhein-Erft- Kreis als Aufgabenträger und somit auch für die Kommunen voranbringt. Aus unserer Sicht wurde eine Gesellschaft gegründet, die Dienstleistungen von hoher Qualität erbringt sowie in wirtschaftlicher Hinsicht gut aufgestellt ist. Vor dem Hintergrund dieser Betriebsform können Fahrtleistungen günstig eingekauft werden, z.B entfallen hohe Personalkosten für benötigtes Fahrpersonal, Unterhaltungskosten für Fahrzeuge etc., so dass dies für alle Beteiligte wirtschaftlich einen Vorteil darstellt. Es ist richtig, dass wir als Kommune 100% der erbrachten Leistungen über die Kreisumlage als Mehrbelastung tragen, daher stehen wir der Empfehlung des Gutachters positiv gegenüber Gesellschaftsanteile der REVG zu übernehmen. Die im Gutachten angeführten Zielsetzungen einer Reduzierung auf wenige Regionalbusrelationen, der Ausbau der Stadtbuslinien zum Schienen- und Regionalverkehr etc. erscheint in einer Flächengemeinde wie Erftstadt unter wirtschaftlichen Aspekten sowie einer Attraktivitätssteigerung für den ÖPNV-Nutzer nicht umsetzbar. Es würde hier zwangsläufig zu betriebswirtschaftlich nicht vertretbaren Parallelverkehren kommen und die Fahrtzeit für die Fahrgäste aus den äußeren Stadtteilen von Erftstadt würde sich verschlechtern. Ausdrücklich möchten wir darauf hinweisen, dass die Zusammenarbeit mit der REVG hervorragend und reibungslos verläuft und die im Gutachten erwähnten Einsparpotenziale einer Konkretisierung und Erläuterung bedürfen. Darüber hinaus sollte eine Definition zur Begrifflichkeit des „Qualitätsstandards“ vom Gutachter erfolgen. (Dr. Rips) -2-