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Antrag (Anlage 3)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
64 kB
Datum
04.10.2011
Erstellt
28.09.11, 06:23
Aktualisiert
28.09.11, 06:23
Antrag (Anlage 3) Antrag (Anlage 3) Antrag (Anlage 3)

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Inhalt der Datei

Anlage zum Antrag 296/2011 Antrag bzgl. Erstellung einer Stellungnahme zum vom Rhein-Erft-Kreis beauftragten Gutachten für die Neuausrichtung des ÖPNV Die Mitglieder des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr haben in der Sitzung am 08.09.2011 darum gebeten, die Ausführungen zum beauftragten Gutachten zu ergänzen und dem Rat der Stadt Erftstadt Vorschläge zur Beschlussfassung zu unterbreiten. In der Bürgermeisterkonferenz wurde eingehend über dieses Gutachten diskutiert. Aufgrund der Brisanz dieses Themas wurde auch darüber nachgedacht, das Gutachten rechtlich prüfen zu lassen. An dieser Stelle sprechen wir uns nochmals ausdrücklich für den Erhalt der REVG aus. Vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich eingegangenen Endfassung des Gutachtens vom September 2011 fordert der Rat der Stadt Erftstadt 1.) 2.) 3.) 4.) 5.) die Stärkung der kommunalen Mitbestimmung, Beibehaltung des derzeitigen Finanzierungsmodus, Optimierung des ÖPNV, Mitbestimmung in der künftigen Entwicklung des ÖPNV, Beibehaltung des Abrechnungsmodus der einzelnen Linien. Zu 1.) Der Aufsichtsrat der REVG ermuntert die Kommunen in der Empfehlung zur Neuausrichtung und gemeinsamen Gestaltung des ÖPNV, Gesellschaftsanteile zu erwerben. Dieser Empfehlung folgen wir und streben den Kauf von Anteilen an. Des Weiteren fordern wir die Entsendung eines kommunalen Vertreters in den AK „Nahverkehrsplan“ des Rhein-ErftKreises, um somit die kommunale Mitbestimmung zielführend für den ÖPNV im Stadtgebiet zu gestalten. Zu 2.) Im Rahmen ihrer Aufgaben stellt die REVG sicher, dass unter finanziellen Aspekten nach einheitlichen Gesichtspunkten der Rhein-Erft-Kreis mit Leistungen des ÖPNV bedarfsgerecht erschlossen und bedient wird. Diese erbrachten finanziellen Leistungen werden durch die Erstellung des jährlichen Wirtschaftsplanes für alle Beteiligte transparent dargestellt. Vor diesem Hintergrund erscheint es unumgänglich, die Finanzierungsabwicklung weiterhin im Aufsichtsrat zu belassen. Eine Übertragung der Zuständigkeit auf den Kreis ist abzulehnen. Des Weiteren fordern wir den Verbleib der RWE-Aktien bei der Rhein-ErftVerkehrsgesellschaft. Wie in der Stellungnahme des Aufsichtsrates schon erwähnt, fließen die Dividendenzahlungen als Ertrag in den Wirtschaftsplan und senken somit die jährlichen Verluste. Zu 3.) Die Optimierung des ÖPNV ist ein wichtiger Aspekt zur zukünftigen Organisation des ÖPNV-Angebotes im Rhein-Erft-Kreis. Themen sind hier u.a. die Durchführung des Schülerverkehrs. Hier bildet neben dem Bedienungsangebot der Bedarf an Fahrzeugen ein wesentliches Merkmal der Wirtschaftlichkeit. Ein strategischer Ansatz könnte eine betriebliche Optimierung durch Verringerung des Busbedarfes sein. Mit einer zeitlich aufeinander abgestimmten Staffelung der Schulzeiten können effektivere Einsätze der Busse koordiniert und somit Kosten gesenkt werden, d.h. durch Einführung von Schulzeitenstaffelung an den Schulen würde sich der Fahrzeugspitzenbedarf reduzieren und der Schülerverkehr würde wirtschaftlicher. Des Weiteren rücken unter dem Aspekt des demographischen Wandels die Gruppe der Senioren in den Vordergrund sowie die Gruppe der Menschen mit Behinderung. Gemeinsame Ziele muss hier die Umsetzung von Barrierefreiheit in Bussen, an Haltestellen und Informationstafeln sein. Dies sind Themen, wie auch die Qualitiätssteigerung (z.B. Ausstattung und Pünktlichkeit der Busse), die in der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes (NVP) dringend Beachtung finden und somit als konkrete Definitionen von Qualitätsstandards festgeschrieben werden müssen. Die Regionalbusse übernehmen derzeit Verbindungsfunktionen innerhalb des Rhein-ErftKreises, zu benachbarten Kommunen sowie Bahnhöfen und S-Bahn. Betrachtet man die Entwicklung in der Historie, so ist erkennbar, dass über die Jahre ein Liniennetz durch eine stetige Weiterentwicklung und Optimierung entstanden ist und gute Anbindungen bietet. Wie in der Vorlage schon erwähnt, ist es für eine Flächengemeinde wie Erftstadt unter dem wirtschaftlichen Aspekt eher kontraproduktiv, würde dem Vorschlag des Gutachters gefolgt, Regionallinien ausschließlich zu Knotenpunkten verkehren zu lassen. Die Linie 920 (Kerpen – Erftstadt Bahnhof) würde die Fahrgäste aus den Stadtteilen Gymnich und Dirmerzheim nicht befördern und zeitgleich würde dann ein Stadtbus die Fahrgäste zum Bahnhof transportieren. Hier würden die in der Vorlage schon erwähnten, nicht vertretbaren Parallelverkehre entstehen und einhergehend erhöhte Kosten verursachen. Der gesamte Regionalverkehr wird durch die Linie 974, den Ortsbus, ergänzt und befördert zum größtenteils die Schülerinnen und Schüler innerhalb Erftstadt. Somit ist hier das Angebot auf Schulanfangs- und Schulendzeiten abgestimmt. Die Fahrgastbeförderung erfolgt als Fahrtziel zu den Schulen. Zu 4.) Die Stadt Erftstadt sollte neben dem Rhein-Erft-Kreis Aufgabenträger des ÖPNV werden. Somit werden alle Entscheidungen zum ÖPNV im Benehmen mit den städtischen Gremien getroffen. Des Weiteren fordern wir die Vertretung der Stadt im Aufsichtsrat der REVG. Zu 5.) Um den ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis weiter aktiv zu entwickeln, ist es keineswegs sinnvoll, wie der Gutachter vorschlägt, eine Kommunalisierung der ortserschließenden Verkehre vorzunehmen. Hier wird in ein riesiges, derzeit gut funktionierendes Gesamtpaket eingegriffen, wobei die Kosten für den ÖPNV durch die erwähnte Änderung nicht sachgerecht heruntergebrochen werden können. Eine sachgerechte Umsetzung im Hinblick auf den Bedarf der Fahrgäste ist kaum umsetzbar, da der finanzielle Aspekt im Vordergrund steht und die einzelnen Kommunen sich somit häufig in einer finanziellen Auseinandersetzung befinden würden. (Dr. Rips)