Daten
Kommune
Pulheim
Größe
83 kB
Datum
28.10.2015
Erstellt
08.04.16, 18:34
Aktualisiert
08.04.16, 18:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 05.11.2015
Beschluss
aus der Niederschrift der 6. Sitzung
des Planungsausschusses der Stadt Pulheim
am 28.10.2015
Vorlage Nr.:
TOP 11
388/2015
Bebauungsplan Nr. 53 Brauweiler, 4. Änderung
Bereich: ehemaliger Spielplatz zwischen Albert-Einstein-Straße und Von-Werth-Straße
Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 12.04.2011 zur Vorlage 32/2011, Punkt 8
Änderung nach § 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung
(vgl. UA 11.03.2015, TOP 7, PA 18.03.2015, TOP 9)
Empfehlung:
Der Umweltausschuss empfiehlt, der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu
fassen:
1. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt, seinen Beschluss vom 12.04.2011 bezüglich der Umwandlung der Jugendhilfefläche in Brauweiler (Bezirk 33) in eine allgemeine Grünfläche aufzuheben.
2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt den Bebauungsplan Nr. 53 Brauweiler, 1. Änderung (Bereich: ehemaliger
Spielplatz zwischen Albert-Einstein-Straße und Von-Werth-Straße) gemäß § 13a BauGB vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 118 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) zu ändern.
Ziel der Änderung ist, auf der Fläche, deren Nutzung als Spielplatz aufgegeben wurde, durch entsprechende
Änderungen der planungsrechtlichen Festsetzungen eine Wohnnutzung zu ermöglichen.
Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich.
– Aufstellungsbeschluss
3. Es wird festgestellt, dass die Änderung die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I
S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 118 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) erfüllt.
4. Der Plan erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 53 Brauweiler, 4. Änderung". Die übrigen Festsetzungen
des Bebauungsplanes Nr. 53 Brauweiler, 1. Änderung behalten weiterhin Gültigkeit.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a (3) Nr. 2 BauGB i.V.m. §§ 3
(1) und 4 (1) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 118 der Verordnung vom
31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt während 3 Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung.
Beratungsergebnis:
Beschluss der Sitzung des Planungsausschusses vom 28.10.2015
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