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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 128 Pulheim – Am Kleekamp Bereich: Am Kleekamp/ Am Brunnen Aufstellungsbeschluss gemäß § 13a BauGB und Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
82 kB
Datum
28.10.2015
Erstellt
08.04.16, 18:34
Aktualisiert
08.04.16, 18:34
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 128 Pulheim – Am Kleekamp
Bereich: Am Kleekamp/ Am Brunnen
Aufstellungsbeschluss gemäß § 13a BauGB und Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 128 Pulheim – Am Kleekamp
Bereich: Am Kleekamp/ Am Brunnen
Aufstellungsbeschluss gemäß § 13a BauGB und Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 05.11.2015 Beschluss aus der Niederschrift der 6. Sitzung des Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 28.10.2015 TOP 16 Vorlage Nr.: 365/2015 Bebauungsplan Nr. 128 Pulheim – Am Kleekamp Bereich: Am Kleekamp/ Am Brunnen Aufstellungsbeschluss gemäß § 13a BauGB und Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB Empfehlung: 1. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt für den Bereich zwischen der ca. 25 – 35 m breiten Grünanlage entlang der K 25 (Geyener Straße), der Straße Am Kleekamp, der Bebauung Am Brunnen und der Straße Am Wiesenhang einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 118 Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) aufzustellen. Der Plan erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 128 Pulheim – Am Kleekamp ". Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich. Ziel der Planung ist es, die bauleitplanerischen Voraussetzungen im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zur Realisierung eines Bebauungskonzeptes für den Bereich zwischen der Grünanlage entlang der Geyener Straße und der Straße Am Brunnen zu schaffen, unter Festschreibung und zur planungsrechtlichen Sicherung des umliegenden Bestandes. - Aufstellungsbeschluss Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Aufstellung des Plans gemäß § 13a Abs. 1 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 118 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) erfüllt sind. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a (3) Nr. 2 BauGB i. V. m. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 118 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) durchzuführen. - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt während 3 Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung. Beratungsergebnis: Beschluss der Sitzung des Planungsausschusses vom 28.10.2015 Seite 2