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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim Süd - Geyener Straße Beratung und Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. den §§ 3 (1) und 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. den §§ 4 (1) und 4 (2) BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB siehe Vorlage 179/2015; gemeinsame Sitzung des UA und PA vom 17.06.2015)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
79 kB
Datum
28.10.2015
Erstellt
08.04.16, 18:34
Aktualisiert
08.04.16, 18:34
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim Süd - Geyener Straße
Beratung und Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. den §§ 3 (1) und 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. den §§ 4 (1) und 4 (2) BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
siehe Vorlage 179/2015; gemeinsame Sitzung des UA und PA vom 17.06.2015)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 08.04.2016 Beschluss aus der Niederschrift der 6. Sitzung des Umweltausschusses der Stadt Pulheim am 28.10.2015 Vorlage Nr.: TOP 5 372/2015 Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim Süd - Geyener Straße Beratung und Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. den §§ 3 (1) und 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. den §§ 4 (1) und 4 (2) BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB siehe Vorlage 179/2015; gemeinsame Sitzung des UA und PA vom 17.06.2015 Empfehlung: Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sowie die während der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Äußerungen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt. 2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 118 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25.06.2015 (GV. NRW. S. 496) den Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim Süd - Geyener Straße als Satzung. Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW vom 01.03.2000 (GV.NRW.S.256) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.05.2014 (GV.NRW.S.294) in Verbindung mit § 9 (4) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 118 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) als Bestandteil des Bebauungsplanes. 3. Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 118 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. Beratungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 8 Gegenstimmen