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Beschlusstext (Eingabe gem. § 24 GO NRW Bauvorhaben am Pattweg in Dansweiler)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
80 kB
Datum
28.10.2015
Erstellt
08.04.16, 18:34
Aktualisiert
08.04.16, 18:34
Beschlusstext (Eingabe gem. § 24 GO NRW
Bauvorhaben am Pattweg in Dansweiler) Beschlusstext (Eingabe gem. § 24 GO NRW
Bauvorhaben am Pattweg in Dansweiler)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 08.04.2016 Beschluss aus der Niederschrift der 6. Sitzung des Umweltausschusses der Stadt Pulheim am 28.10.2015 Vorlage Nr.: TOP 2 378/2015 Eingabe gem. § 24 GO NRW Bauvorhaben am Pattweg in Dansweiler Stv. Vorsitzender Weingarten übernimmt die Sitzungsleitung des Planungsausschusses. RM B. Decker (CDU) erklärt, lt. den Kommentierungen zum § 24 GO NRW sei vorgesehen, dass sich die Bezirksvertretung bei einem anhängigen Klageverfahren nicht mehr äußern müsse. Ausschlaggebend sei die Entscheidung des Gerichtes im anhängigen Verfahren. Die CDU-Fraktion beantrage daher die Vertagung der Entscheidung über den Antrag bis zur nächsten Ausschusssitzung nach dem Gerichtsbeschluss. Beigeordneter Höschen erläutert die rechtlichen Hintergründe, aus denen die Verwaltung die Vertagung der Entscheidung befürworte. RM Groth führt aus, dass eine Entscheidung in der heutigen Sitzung vor der Gerichtsentscheidung nicht sinnvoll sei und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Vertagung zustimmen werde. RM Liste-Partsch sagt, die Fraktion des Bürgervereins stimme einer Vertagung zu. Sie bemängelt die fehlende Information über das Schreiben des Ministeriums aus Januar 2015. Beigeordneter Höschen führt aus, dass man über das Ergebnis des Petitionsverfahrens unterrichtet habe, da nur dies ausschlaggebend sei. Man werde das Schreiben und die mehrseitige Stellungnahme der Verwaltung der nächsten Vorlage als Anlage beifügen. RM de Levie (Bündnis 90/Die Grünen) betont, in einem solchen Verfahren, wo ein großes Interesse der Bürgerinnen und Bürger besteht, sei Transparenz und Information sehr wichtig. RM Brix teilt mit, auch die SPD-Fraktion schließe sich der Vertagung bis nach der Entscheidung des Gerichtes an. So könne man die von der Verwaltung zur Verfügung zu stellenden Unterlagen prüfen. Beschluss: Der Umweltausschuss beschließt, die Entscheidung über den Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW vom 04. September 2014 bis zur Entscheidung des Gerichts über das anhängige Verfahren, zu vertagen Beratungsergebnis: Einstimmig dafür Empfehlung: Der Planungsausschuss beschließt, die Entscheidung über den Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW vom 04. September 2014 bis zur Entscheidung des Gerichts über das anhängige Verfahren, zu vertagen. Beratungsergebnis: Einstimmig dafür Beschluss der Sitzung des Umweltausschusses vom 28.10.2015 Seite 2