Daten
Kommune
Pulheim
Größe
81 kB
Datum
28.10.2015
Erstellt
08.04.16, 18:34
Aktualisiert
08.04.16, 18:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 08.04.2016
Beschluss
aus der Niederschrift der 6. Sitzung
des Umweltausschusses der Stadt Pulheim
am 28.10.2015
Vorlage Nr.:
TOP 16
365/2015
Bebauungsplan Nr. 128 Pulheim – Am Kleekamp
Bereich: Am Kleekamp/ Am Brunnen
Aufstellungsbeschluss gemäß § 13a BauGB und Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1)
BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
Beschluss:
1. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt für den Bereich zwischen der ca. 25 – 35 m breiten Grünanlage entlang der K 25 (Geyener Straße), der Straße Am Kleekamp, der Bebauung Am Brunnen und der Straße Am
Wiesenhang einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414) zuletzt geändert durch Artikel 118 Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) aufzustellen.
Der Plan erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 128 Pulheim – Am Kleekamp ".
Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich.
Ziel der Planung ist es, die bauleitplanerischen Voraussetzungen im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zur Realisierung eines Bebauungskonzeptes für den Bereich zwischen der Grünanlage entlang der Geyener Straße und der Straße Am Brunnen zu schaffen, unter Festschreibung und zur planungsrechtlichen Sicherung
des umliegenden Bestandes.
- Aufstellungsbeschluss
Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Aufstellung des Plans gemäß § 13a Abs. 1 BauGB vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 118 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474)
erfüllt sind.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a (3) Nr. 2 BauGB i. V. m. §§ 3 (1)
und 4 (1) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 118 der Verordnung vom
31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) durchzuführen.
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt während 3 Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung.
Beratungsergebnis:
Ohne Abstimmung