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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 108 Pulheim Bereich: Fläche am Pletschmühlenweg zwischen der Lärmschutzwand und dem neuen Hegelweg, Gemarkung Pulheim, Flur 13, Flurstücke 1467, 1468, 2583 und Teilfläche aus 2582 Änderung gemäß § 13 a BauGB Aufstellungsbeschluss, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
80 kB
Datum
09.12.2015
Erstellt
08.04.16, 18:34
Aktualisiert
08.04.16, 18:34
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 108 Pulheim
Bereich: Fläche am Pletschmühlenweg zwischen der Lärmschutzwand und dem neuen Hegelweg, Gemarkung Pulheim, Flur 13, Flurstücke 1467, 1468, 2583 und Teilfläche aus 2582
Änderung gemäß § 13 a BauGB
Aufstellungsbeschluss, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 08.04.2016 Beschluss aus der Niederschrift der 7. Sitzung des Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 09.12.2015 Vorlage Nr.: TOP 3 498/2015 Bebauungsplan Nr. 108 Pulheim Bereich: Fläche am Pletschmühlenweg zwischen der Lärmschutzwand und dem neuen Hegelweg, Gemarkung Pulheim, Flur 13, Flurstücke 1467, 1468, 2583 und Teilfläche aus 2582 Änderung gemäß § 13 a BauGB Aufstellungsbeschluss, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB Beschluss: 1. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 108 Pulheim (Bereich: Fläche am Pletschmühlenweg zwischen der Lärmschutzwand und dem neuen Hegelweg, Gemarkung Pulheim, Flur 13, Flurstücke 1467, 1468, 2583 und Teilfläche aus 2582) gemäß § 13a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) zu ändern. Ziel der Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine barrierearme Wohnbebauung in einer dichteren Bauweise Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich. – Aufstellungsbeschluss 2. Es wird festgestellt, dass die Änderung die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) erfüllt. 3. Der Plan erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 108 Pulheim 1301". Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 108 Pulheim behalten weiterhin Gültigkeit. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a (3) Nr. 2 BauGB i.V.m. §§ 3 (1) und 4 (1) oder §§ 3 (2) und 4 (2) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt während 3 Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung. Beratungsergebnis: Einstimmig dafür