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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 122 Sinnersdorf "Töpferweg" Bereich: zwischen der Roggendorfer Straße und der Straße Am Theuspfad Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB Auslegungsbeschluss siehe PA 17.09.2014, TOP 12 (Niederschrift Seite 25))

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
75 kB
Datum
09.12.2015
Erstellt
08.04.16, 18:34
Aktualisiert
08.04.16, 18:34
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 122 Sinnersdorf "Töpferweg"
Bereich: zwischen der Roggendorfer Straße und der Straße Am Theuspfad
Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
Auslegungsbeschluss
siehe PA 17.09.2014, TOP 12 (Niederschrift Seite 25))

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 08.04.2016 Beschluss aus der Niederschrift der 7. Sitzung des Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 09.12.2015 Vorlage Nr.: TOP 5 404/2015 Bebauungsplan Nr. 122 Sinnersdorf "Töpferweg" Bereich: zwischen der Roggendorfer Straße und der Straße Am Theuspfad Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB Auslegungsbeschluss siehe PA 17.09.2014, TOP 12 (Niederschrift Seite 25) Beschluss: Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt: Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr.122 Sinnersdorf, „Töpferweg“, sowie der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 118 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) öffentlich auszulegen. - Auslegungsbeschluss Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung. Beratungsergebnis: Einstimmig dafür