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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 26 Stommeln Bereich: zwischen Im Schildchen und Hauptstraße, Fußweg und Öffentliche Grünfläche, Tennisplätze Änderung der Flächennutzungen Aufstellung gemäß § 2 BauGB Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
80 kB
Datum
09.03.2016
Erstellt
18.04.16, 18:36
Aktualisiert
18.04.16, 18:36
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 26 Stommeln
Bereich: zwischen Im Schildchen und Hauptstraße, Fußweg und Öffentliche Grünfläche, Tennisplätze
Änderung der Flächennutzungen
Aufstellung gemäß § 2 BauGB
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 18.04.2016 Beschluss aus der Niederschrift der 8. Sitzung des Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 09.03.2016 Vorlage Nr.: TOP 8 54/2016 Bebauungsplan Nr. 26 Stommeln Bereich: zwischen Im Schildchen und Hauptstraße, Fußweg und Öffentliche Grünfläche, Tennisplätze Änderung der Flächennutzungen Aufstellung gemäß § 2 BauGB Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB Beschluss: Der Planungsausschuss fasst folgenden Beschluss: 1. Gemäß § 2 (1) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) wird die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 Stommeln (Bereich: zwischen Im Schildchen und Hauptstraße Fußweg und Öffentliche Grünfläche, Tennisplätze) beschlossen. Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Sicherung der bestehenden Situation. Lage und Umfang des Plangeltungsbereiches sind aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich. – Aufstellungsbeschluss 2. Die Verwaltung der Stadt Pulheim wird beauftragt, auf der Grundlage der vorgelegten Planung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) durchzuführen. 3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt während drei Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung. Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung. 4. Lage und Umfang der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 Stommeln sind aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich. Beratungsergebnis: Einstimmig dafür