Daten
Kommune
Pulheim
Größe
80 kB
Datum
09.03.2016
Erstellt
18.04.16, 18:36
Aktualisiert
18.04.16, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 18.04.2016
Beschluss
aus der Niederschrift der 8. Sitzung
des Planungsausschusses der Stadt Pulheim
am 09.03.2016
Vorlage Nr.:
TOP 8
54/2016
Bebauungsplan Nr. 26 Stommeln
Bereich: zwischen Im Schildchen und Hauptstraße, Fußweg und Öffentliche Grünfläche, Tennisplätze
Änderung der Flächennutzungen
Aufstellung gemäß § 2 BauGB
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
Beschluss:
Der Planungsausschuss fasst folgenden Beschluss:
1. Gemäß § 2 (1) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20.10.2015
(BGBl. I S. 1722) wird die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 Stommeln (Bereich: zwischen
Im Schildchen und Hauptstraße Fußweg und Öffentliche Grünfläche, Tennisplätze) beschlossen.
Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Sicherung der bestehenden Situation.
Lage und Umfang des Plangeltungsbereiches sind aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.
– Aufstellungsbeschluss
2. Die Verwaltung der Stadt Pulheim wird beauftragt, auf der Grundlage der vorgelegten Planung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) durchzuführen.
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt während drei Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung.
Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung.
4. Lage und Umfang der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 Stommeln sind aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.
Beratungsergebnis:
Einstimmig dafür