Daten
Kommune
Pulheim
Größe
78 kB
Datum
09.03.2016
Erstellt
18.04.16, 18:36
Aktualisiert
18.04.16, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 18.04.2016
Beschluss
aus der Niederschrift der 8. Sitzung
des Planungsausschusses der Stadt Pulheim
am 09.03.2016
Vorlage Nr.:
TOP 6
63/2016
Bebauungsplan Nr. 37/1 Pulheim 1. Änderung
Bereich: Venloer Straße, Schulstraße, Christianstraße, Orrer Straße
- Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2, 4a Abs. 3, 214 Abs. 4 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
siehe PA vom 28.10.2015, TOP 14
Empfehlung:
Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gemäß
§§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2, 4a Abs. 3, 214 Abs. 4 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt / nicht berücksichtigt.
2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert
durch Art. 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Gesetz vom
05.03.2015 (GV. NRW. S. 496) den Bebauungsplan Nr. 37/1 Pulheim 1. Änderung nach Durchführung des ergänzenden Verfahrens gem. § 214 Abs. 4 BauGB rückwirkend als Satzung. Zugleich wird festgestellt, dass der Bebauungsplan in seiner aktuellen Fassung aufgrund dieses Ratsbeschlusses mit seiner Bekanntmachung Bestandteil
des geltenden kommunalen Satzungsrechts ist.
Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung sowie textlichen Festsetzungen gem. § 9 BauGB vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722)
Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 6 des
Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Beratungsergebnis:
Einstimmig dafür