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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 125 Pulheim Bereich: Friedrich-Ebert-Straße - Modifizierung des Geltungsbereichs - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB Auslegungsbeschluss)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
74 kB
Datum
09.03.2016
Erstellt
18.04.16, 18:36
Aktualisiert
18.04.16, 18:36
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 125 Pulheim
Bereich: Friedrich-Ebert-Straße
- Modifizierung des Geltungsbereichs
- Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß
  § 4 (2) BauGB
  Auslegungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 18.04.2016 Beschluss aus der Niederschrift der 8. Sitzung des Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 09.03.2016 Vorlage Nr.: TOP 7 58/2016 Bebauungsplan Nr. 125 Pulheim Bereich: Friedrich-Ebert-Straße - Modifizierung des Geltungsbereichs - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB Auslegungsbeschluss Beschluss: Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt: 1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 125 Pulheim wird dergestalt modifiziert, als dass der nördlich an das Plangebiet angrenzende Abschnitt der Escher Straße sowie die Friedrich-Ebert-Straße und die zwei südwestlich angrenzenden Flurstücke 107 und 108 einbezogen werden (siehe geänderte Übersichtskarte). 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 125 Pulheim sowie der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) öffentlich auszulegen. - Auslegungsbeschluss Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung. Beratungsergebnis: Einstimmig dafür