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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 124 Brauweiler Bereich: Langgasse Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß der §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB eingegangenen Äuße-rungen und Stellungnahmen Satzungsbeschluss siehe PA vom 28.10.2015, Niederschrift TOP 13)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
76 kB
Datum
09.03.2016
Erstellt
18.04.16, 18:36
Aktualisiert
18.04.16, 18:36
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 124 Brauweiler
Bereich: Langgasse
Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß der §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB eingegangenen Äuße-rungen und Stellungnahmen
Satzungsbeschluss
siehe PA vom 28.10.2015, Niederschrift TOP 13)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 18.04.2016 Beschluss aus der Niederschrift der 8. Sitzung des Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 09.03.2016 Vorlage Nr.: TOP 11 47/2016 Bebauungsplan Nr. 124 Brauweiler Bereich: Langgasse Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß der §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB eingegangenen Äuße-rungen und Stellungnahmen Satzungsbeschluss siehe PA vom 28.10.2015, Niederschrift TOP 13 Empfehlung: Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim zu beschließen: 1. Die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt. 2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB Abs. 1 vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25.06.2015 (GV. NRW. S. 496) den Bebauungsplan Nr. 124 als Satzung. Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW in Verbindung mit § 9 (4) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) als Bestandteil des Bebauungsplanes. Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. Beratungsergebnis: Einstimmig dafür