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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 36 A Stommeln und 36 A Stommeln 1. Änderung Bereich: Hauptstraße 10-18 Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB Aufstellung gemäß § 13 a BauGB und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
77 kB
Datum
09.03.2016
Erstellt
18.04.16, 18:36
Aktualisiert
18.04.16, 18:36
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 36 A Stommeln und 36 A Stommeln 1. Änderung
Bereich: Hauptstraße 10-18
Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Aufstellung gemäß § 13 a BauGB und
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 18.04.2016 Beschluss aus der Niederschrift der 8. Sitzung des Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 09.03.2016 Vorlage Nr.: TOP 9 50/2016 Bebauungsplan Nr. 36 A Stommeln und 36 A Stommeln 1. Änderung Bereich: Hauptstraße 10-18 Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB Aufstellung gemäß § 13 a BauGB und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB Beschluss: 1. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 36 A Stommeln, Bereich Hauptstraße 10 und 36 Stommeln, 1. Änderung, Bereich: Hauptstraße 12-18 gemäß § 13a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) zu ändern. Ziel der Änderung ist eine planungsrechtliche Anpassung. welche die Errichtung eines Geschosswohnungsbaus mit seniorengerechten Wohnungen bzw. einem Seniorenheim ermöglicht. Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich. – Aufstellungsbeschluss Es wird festgestellt, dass die Änderung die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) erfüllt. Der Plan erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 36 A Stommeln, 2. Änderung". 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a (3) Nr. 2 BauGB i. V. m. §§ 3 (1) und 4 (1) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt während 3 Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung. Beratungsergebnis: Einstimmig dafür