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Beschlusstext (Finanzierung von Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
87 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
09.05.16, 18:32
Aktualisiert
09.05.16, 18:32
Beschlusstext (Finanzierung von Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen) Beschlusstext (Finanzierung von Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 09.05.2016 Beschluss aus der Niederschrift der 15. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim am 15.03.2016 TOP 3 Vorlage Nr.: 93/2016 Finanzierung von Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen Beschluss: Der Rat verzichtet zunächst auf eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss. 1) Der Rat beschließt die Genehmigung eines überplanmäßigen Aufwands über 70.460 € im Haushaltsjahr 2015 auf dem Konto 05/02/01.5338010 „Grundleistungen (§ 3 AsylbLG)“ sowie die Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung im Haushaltsjahr 2015 auf dem Konto 05/02/01.7338010 „Grundleistungen (§ 3 AsylbLG)“ in Höhe von 108.080 €. Die Mittel werden in das Haushaltsjahr 2016 übertragen. Die Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen (Ertrag und Einzahlung) im Produkt 05/02/01 „Hilfen für Asylbewerber“. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung resultiert aus Rechnungsabgrenzungen. 2) Der Rat beschließt die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) über 2.679.400 € im Haushaltsjahr 2016 auf dem Konto 05/02/01.5338010/7338010 „Grundleistungen (§ 3 AsylbLG)“. Die Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen (Ertrag und Einzahlung) bei den Konten 05/02/01.4412000/6412000 „Erstattungen vom Land“. Im Rahmen der Budgetregeln können diese überplanmäßigen Mittel auch auf anderen Konten des Asylbewerberleistungsgesetzes des Produkts 05/02/01 „Hilfen für Asylbewerber“ verwendet werden. 3) Der Rat beschließt die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) über 1.181.000 € im Haushaltsjahr 2016 auf dem Konto 05/02/01.5261090/7261090 „Sicherheitsdienst“. Die Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen (Ertrag und Einzahlung) bei den Konten 05/02/01.4412000/6412000 „Erstattungen vom Land“. 4) Der Rat beschließt die Genehmigung eines außerplanmäßigen Aufwands über 50.000 € im Haushaltsjahr 2016 auf dem Konto 05/02/01.5811000 „ILV Kosten für Bauhof“. Die Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen (Ertrag und Einzahlung) bei den Konten 05/02/01.4412000 „Erstattungen vom Land“. 5) Der Rat beschließt die Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) im Haushaltsjahr 2016 auf dem Konto 05/02/01.5421000/7421000 „Mieten“ (Amt 50) in Höhe von 52.300 € sowie die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) auf dem Konto 01/12/02.5421000/7421000 „Mieten“ (Amt 26) in Höhe von 62.400 €. Die Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen (Ertrag und Einzahlung) bei den Konten 05/02/01.4412000/6412000 „Erstattungen vom Land“. 6) Der Rat beschließt die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) im Haushaltsjahr 2016 auf den Konten 05/02/01.5764000 „Abschreibungen für geringwertige Wirtschaftsgüter“ und M 50880001.7827000 „Beschaffung von Einrichtung für Asylbewerberunterkünfte“ in Höhe von 275.000 €. Die 7) 8) 9) 10) 11) 12) Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen (Ertrag und Einzahlung) bei den Konten 05/02/01.4412000/6412000 „Erstattungen vom Land“. Der Rat beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) im Haushaltsjahr 2016 über 1.330.000 € auf dem Konto 01/12/02.5231210/7231210 „Instandsetzung fremder Gebäude“. Die Deckung erfolgt aus den Konten 01/12/02.5231200/7231200 „Abrisskosten Hallenbad Pulheim“ (500.000 €) und 01/12/02.5231000/7231000 „Unterhaltung von Grundstücken und Gebäuden“ (830.000 €). Die Umsetzung dieses Beschlusses steht unter dem Vorbehalt einer positiven Beschlussfassung zu der nichtöffentlichen Vorlage 95/2016. Der Rat hat in seinen Sitzungen am 25.08.2015 (Vorlage 325/2015) und 15.12.2015 (Vorlage 520/2015) insgesamt 5 Mio. € auf dem Konto M 26150301.7831000 „Schaffung einer Unterkunft am Sportzentrum Pulheim“ außerplanmäßig bereitgestellt. Die Restmittel aus dem Jahr 2015 werden in das Jahr 2016 übertragen. Der Rat beschließt, das Konto M 26150301.7831000 in „Schaffung von Asylbewerberunterkünften - Baukosten“ umzubenennen. Der Rat beschließt eine außerplanmäßige Auszahlung im Haushaltsjahr 2016 auf dem Konto M 26150301.7822000 „Schaffung von Asylbewerberunterkünften - Erwerbskosten“ in Höhe von 270.200 €. Die Deckung erfolgt aus dem Konto M 50150001.7831000 „Neubau der Asylbewerberunterkunft Zur offenen Tür“. Der Rat erklärt die Konten M 26150301.7831000 „Schaffung von Asylbewerberunterkünften - Baukosten“ und M 26150301.7822000 „Schaffung von Asylbewerberunterkünften - Erwerbskosten“ für gegenseitig deckungsfähig. Der Rat beschließt die Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) in Höhe von 1.013.600 € bei dem Konto 06/04/01.5335080/7335080 „Kosten für die Betreuung von UMAs“. Die Deckung erfolgt durch außerplanmäßige Einnahmen (Ertrag und Einzahlung) in gleicher Höhe bei dem Konto 06/04/01.4223010/6223010 „Erstattung von Kosten für die Betreuung von UMAs“. Für die genannten Konten wird ein Haushaltsvermerk gem. § 21 Abs. 2 GemHVO eingerichtet, sodass Mehreinnahmen für Mehrausgaben verwendet werden dürfen. Gleichermaßen führen Mindereinnahmen zu Minderausgaben. Der Rat nimmt den Antrag von Integrationsratsmitgliedern nach § 24 GO vom 10.12.2015 zur Kenntnis, zieht die Zuständigkeit in dieser Angelegenheit an sich und erklärt den Antrag unter Berücksichtigung der Beschlussvorschläge und Erläuterungen zu Vorlage 95/2016 im nichtöffentlichen Teil der Sitzung für hinreichend berücksichtigt und erledigt. Beratungsergebnis: zu 1.-6.: 50 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen zu 7.: 31 Ja-Stimmen, 21 Gegenstimmen zu 8.: 48 Ja-Stimmen, 4 Gegenstimmen zu 9.-12.: 50 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen Beschluss der Sitzung des Rates vom 15.03.2016 Seite 2