Daten
Kommune
Pulheim
Größe
87 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
09.05.16, 18:32
Aktualisiert
09.05.16, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 09.05.2016
Beschluss
aus der Niederschrift der 15. Sitzung
des Rates der Stadt Pulheim
am 15.03.2016
TOP 3
Vorlage Nr.:
93/2016
Finanzierung von Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen
Beschluss:
Der Rat verzichtet zunächst auf eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss.
1) Der Rat beschließt die Genehmigung eines überplanmäßigen Aufwands über 70.460 € im Haushaltsjahr 2015
auf dem Konto 05/02/01.5338010 „Grundleistungen (§ 3 AsylbLG)“ sowie die Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung im Haushaltsjahr 2015 auf dem Konto 05/02/01.7338010 „Grundleistungen (§ 3 AsylbLG)“ in
Höhe von 108.080 €. Die Mittel werden in das Haushaltsjahr 2016 übertragen. Die Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen (Ertrag und Einzahlung) im Produkt 05/02/01 „Hilfen für Asylbewerber“. Die Differenz zwischen
Aufwand und Auszahlung resultiert aus Rechnungsabgrenzungen.
2) Der Rat beschließt die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) über
2.679.400 € im Haushaltsjahr 2016 auf dem Konto 05/02/01.5338010/7338010 „Grundleistungen (§ 3
AsylbLG)“. Die Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen (Ertrag und Einzahlung) bei den Konten
05/02/01.4412000/6412000 „Erstattungen vom Land“. Im Rahmen der Budgetregeln können diese überplanmäßigen Mittel auch auf anderen Konten des Asylbewerberleistungsgesetzes des Produkts 05/02/01 „Hilfen für
Asylbewerber“ verwendet werden.
3) Der Rat beschließt die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) über
1.181.000 € im Haushaltsjahr 2016 auf dem Konto 05/02/01.5261090/7261090 „Sicherheitsdienst“. Die Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen (Ertrag und Einzahlung) bei den Konten 05/02/01.4412000/6412000 „Erstattungen vom Land“.
4) Der Rat beschließt die Genehmigung eines außerplanmäßigen Aufwands über 50.000 € im Haushaltsjahr 2016
auf dem Konto 05/02/01.5811000 „ILV Kosten für Bauhof“. Die Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen (Ertrag
und Einzahlung) bei den Konten 05/02/01.4412000 „Erstattungen vom Land“.
5) Der Rat beschließt die Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) im Haushaltsjahr 2016 auf dem Konto 05/02/01.5421000/7421000 „Mieten“ (Amt 50) in Höhe von 52.300 € sowie die
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) auf dem Konto
01/12/02.5421000/7421000 „Mieten“ (Amt 26) in Höhe von 62.400 €. Die Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen
(Ertrag und Einzahlung) bei den Konten 05/02/01.4412000/6412000 „Erstattungen vom Land“.
6) Der Rat beschließt die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) im Haushaltsjahr 2016 auf den Konten 05/02/01.5764000 „Abschreibungen für geringwertige Wirtschaftsgüter“ und M
50880001.7827000 „Beschaffung von Einrichtung für Asylbewerberunterkünfte“ in Höhe von 275.000 €. Die
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Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen (Ertrag und Einzahlung) bei den Konten 05/02/01.4412000/6412000 „Erstattungen vom Land“.
Der Rat beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) im Haushaltsjahr 2016 über
1.330.000 € auf dem Konto 01/12/02.5231210/7231210 „Instandsetzung fremder Gebäude“. Die Deckung erfolgt aus den Konten 01/12/02.5231200/7231200 „Abrisskosten Hallenbad Pulheim“ (500.000 €) und
01/12/02.5231000/7231000 „Unterhaltung von Grundstücken und Gebäuden“ (830.000 €). Die Umsetzung dieses Beschlusses steht unter dem Vorbehalt einer positiven Beschlussfassung zu der nichtöffentlichen Vorlage
95/2016.
Der Rat hat in seinen Sitzungen am 25.08.2015 (Vorlage 325/2015) und 15.12.2015 (Vorlage 520/2015) insgesamt 5 Mio. € auf dem Konto M 26150301.7831000 „Schaffung einer Unterkunft am Sportzentrum Pulheim“
außerplanmäßig bereitgestellt. Die Restmittel aus dem Jahr 2015 werden in das Jahr 2016 übertragen. Der Rat
beschließt, das Konto M 26150301.7831000 in „Schaffung von Asylbewerberunterkünften - Baukosten“ umzubenennen.
Der Rat beschließt eine außerplanmäßige Auszahlung im Haushaltsjahr 2016 auf dem Konto M
26150301.7822000 „Schaffung von Asylbewerberunterkünften - Erwerbskosten“ in Höhe von 270.200 €. Die
Deckung erfolgt aus dem Konto M 50150001.7831000 „Neubau der Asylbewerberunterkunft Zur offenen Tür“.
Der Rat erklärt die Konten M 26150301.7831000 „Schaffung von Asylbewerberunterkünften - Baukosten“ und M
26150301.7822000 „Schaffung von Asylbewerberunterkünften - Erwerbskosten“ für gegenseitig deckungsfähig.
Der Rat beschließt die Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) in Höhe
von 1.013.600 € bei dem Konto 06/04/01.5335080/7335080 „Kosten für die Betreuung von UMAs“. Die Deckung erfolgt durch außerplanmäßige Einnahmen (Ertrag und Einzahlung) in gleicher Höhe bei dem Konto
06/04/01.4223010/6223010 „Erstattung von Kosten für die Betreuung von UMAs“. Für die genannten Konten
wird ein Haushaltsvermerk gem. § 21 Abs. 2 GemHVO eingerichtet, sodass Mehreinnahmen für Mehrausgaben
verwendet werden dürfen. Gleichermaßen führen Mindereinnahmen zu Minderausgaben.
Der Rat nimmt den Antrag von Integrationsratsmitgliedern nach § 24 GO vom 10.12.2015 zur Kenntnis, zieht
die Zuständigkeit in dieser Angelegenheit an sich und erklärt den Antrag unter Berücksichtigung der Beschlussvorschläge und Erläuterungen zu Vorlage 95/2016 im nichtöffentlichen Teil der Sitzung für hinreichend berücksichtigt und erledigt.
Beratungsergebnis:
zu 1.-6.: 50 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen
zu 7.: 31 Ja-Stimmen, 21 Gegenstimmen
zu 8.: 48 Ja-Stimmen, 4 Gegenstimmen
zu 9.-12.:
50 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen
Beschluss der Sitzung des Rates vom 15.03.2016
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