Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
16 kB
Datum
23.10.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 28.06.2007
- Der Bürgermeister Az: 32-52-39 An.
Nr. der Zusatzerläuterung: 1004 Z-1
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Zusatzerläuterung für den
Termin
Strukturförderungsausschuss
18.10.2007
Haupt- und Finanzausschuss
23.10.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Verkehrsentlasung und Verkehrsberuhigung der Langenhecke
hier: Anregung der Hauseigentümer und Anwohner gemäß § 24 der Gemeindeordnung
vom 14.06.2007
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Erläuterung wurde erstmals vorgelegt mit der Einladung für den Haupt- und Finanzausschuss
am: 23.08.2007
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Die Mittel stehen haushalts( )
rechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein /
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
( ) Anlagen sind beigefügt
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukfA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1004 Z-1
1. Sachverhalt:
Zum Sachverhalt wird auf die Ursprungserläuterung und die Erklärung der Antragsteller in der
Haupt-und Finanzausschusssitzung am 28.08.2007 verwiesen. Die Erklärung ist in schriftlicher
Form als Anlage 1 beigefügt.
Zusammengefasst werden drei Forderungen vorgetragen:
1. Verkehrsberuhigter Bereich zwischen den Ampeln.
2. Verlegung der Schulbushaltestelle.
3. Kontrolle des Durchfahrtverbotes in Höhe der ehemaligen Kurverwaltung.
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Im Zuge der Umsetzung des vom Rat am 06.07.1993 beschlossenen Verkehrskonzeptes wurde
seitens des Straßenverkehrsamtes die Festsetzung eines Verkehrsberuhigten Bereiches
abgelehnt. Als Begründung wurde vorgetragen, dass innerhalb der überlicher Weise zügig zu
erfolgenden Räumphase einer Ampel keine Schrittgeschwindigkeit angeordnet werden kann.
Nachdem man zunächst insbesondere Seitens der Polizei auf der üblichen innerörtlich erlaubten
Geschwindigkeit bestanden hatte, wurde als Kompromiss eine 30ger Zone festgesetzt.
Vom 29.08. bis 20.09.2007 wurde die Geschwindigkeit verdeckt gemessen. Dabei wurde
festgestellt, dass die Geschwindigkeit von 85 % der Verkehrsteilnehmer unter 32 Kmh lag. Die
Werte stadtauswärts wie stadteinwärts sind identisch.
Zu 2.:
Auch diese bereits früher geforderte Maßnahme der Anlieger der Langenhecke war Gegenstand
der Beratungen des Verkehrskonzeptes. Zu Gunsten der Schulwegsicherheit wurde seinerzeit
hierauf verzichtet. Zur Zeit fahren mittags zwischen 11.50 Uhr und 13.45 Uhr 15 Schulbusse zum
Klosterplatz.
Zu 3.:
Die Sperrung der Langenhecke in Höhe der ehemaligen Kurverwaltung mit dem Verkehrszeichen
267 „Einfahrt verboten“ geht zurück auf den Ratsbeschluss vom 06.07.1993.
Es gibt jedoch Lieferfahrzeuge, die wegen ihrer Größe nur über die Langenhecke einfahren
können. Leider ist jedoch festzustellen, dass vermehrt die Fahrer von PKW’s das Durchfahrtverbot
missachten, so dass verstärkte Polizeikontrollen unumgänglich sind.
Für die Zulieferer besteht die Möglichkeit von Einzelausnahmegenehmigungen durch das
Straßenverkehrsamt.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verkehrsregelung auf der Langenhecke ist Teil des vom Rat am 06.07.1993 beschlossenen
Verkehrskonzeptes.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten einer möglichen Verlegung der Schulbushaltestelle können zum jetzigen Zeitpunkt
nicht beziffert werden.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Aus den o. g. Gründen kommt eine Verkehrsberuhigte Zone nicht in Frage, so dass es eine
Alternative zur jetzigen Regelung nicht gibt. Es stellt sich die Frage, ob bei der sehr hohen
Akzeptanz der Geschwindigkeitsbegrenzung eine weitere Einschränkung überhaupt erforderlich
ist.
Seite 3 von Ratsdrucksache 1004 Z-1
Seitens der Verwaltung wird empfohlen, die Erörterung einer möglichen Verlegung der
Schulbushaltestelle zurückzustellen. In den nächsten Monaten soll darüber beraten werden, ob
und wie die Integration des Schülertransportes in den ÖPNV möglich ist. Im Rahmen dieser
Beratungen wird auch über Haltestellen zu reden sein.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
1. Es bleibt wegen der Räumphase der Ampel bei der jetzigen Geschwindigkeitsregelung.
2. Die Überprüfung des Standortes der Schulbushaltestelle wird zunächst zurückgestellt und
einbezogen in die Beratungen zur Überführung des Schülertransportes in den ÖPNV.