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Zusatzerläuterung (Verkehrsentlasung und Verkehrsberuhigung der Langenhecke hier: Anregung der Hauseigentümer und Anwohner gemäß § 24 der Gemeindeordnung vom 14.06.2007)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
16 kB
Datum
23.10.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Zusatzerläuterung (Verkehrsentlasung und Verkehrsberuhigung der Langenhecke
hier: Anregung der Hauseigentümer und Anwohner gemäß § 24 der Gemeindeordnung  
        vom 14.06.2007) Zusatzerläuterung (Verkehrsentlasung und Verkehrsberuhigung der Langenhecke
hier: Anregung der Hauseigentümer und Anwohner gemäß § 24 der Gemeindeordnung  
        vom 14.06.2007) Zusatzerläuterung (Verkehrsentlasung und Verkehrsberuhigung der Langenhecke
hier: Anregung der Hauseigentümer und Anwohner gemäß § 24 der Gemeindeordnung  
        vom 14.06.2007)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 28.06.2007 - Der Bürgermeister Az: 32-52-39 An. Nr. der Zusatzerläuterung: 1004 Z-1 __________________________________________________________________________ Zusatzerläuterung für den Termin Strukturförderungsausschuss 18.10.2007 Haupt- und Finanzausschuss 23.10.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Verkehrsentlasung und Verkehrsberuhigung der Langenhecke hier: Anregung der Hauseigentümer und Anwohner gemäß § 24 der Gemeindeordnung vom 14.06.2007 __________________________________________________________________________ Erläuterung wurde erstmals vorgelegt mit der Einladung für den Haupt- und Finanzausschuss am: 23.08.2007 __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Die Mittel stehen haushalts( ) rechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein / ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Folgekosten: ( ) ja ( ) nein ( ) Anlagen sind beigefügt _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukfA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1004 Z-1 1. Sachverhalt: Zum Sachverhalt wird auf die Ursprungserläuterung und die Erklärung der Antragsteller in der Haupt-und Finanzausschusssitzung am 28.08.2007 verwiesen. Die Erklärung ist in schriftlicher Form als Anlage 1 beigefügt. Zusammengefasst werden drei Forderungen vorgetragen: 1. Verkehrsberuhigter Bereich zwischen den Ampeln. 2. Verlegung der Schulbushaltestelle. 3. Kontrolle des Durchfahrtverbotes in Höhe der ehemaligen Kurverwaltung. Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Zu 1.: Im Zuge der Umsetzung des vom Rat am 06.07.1993 beschlossenen Verkehrskonzeptes wurde seitens des Straßenverkehrsamtes die Festsetzung eines Verkehrsberuhigten Bereiches abgelehnt. Als Begründung wurde vorgetragen, dass innerhalb der überlicher Weise zügig zu erfolgenden Räumphase einer Ampel keine Schrittgeschwindigkeit angeordnet werden kann. Nachdem man zunächst insbesondere Seitens der Polizei auf der üblichen innerörtlich erlaubten Geschwindigkeit bestanden hatte, wurde als Kompromiss eine 30ger Zone festgesetzt. Vom 29.08. bis 20.09.2007 wurde die Geschwindigkeit verdeckt gemessen. Dabei wurde festgestellt, dass die Geschwindigkeit von 85 % der Verkehrsteilnehmer unter 32 Kmh lag. Die Werte stadtauswärts wie stadteinwärts sind identisch. Zu 2.: Auch diese bereits früher geforderte Maßnahme der Anlieger der Langenhecke war Gegenstand der Beratungen des Verkehrskonzeptes. Zu Gunsten der Schulwegsicherheit wurde seinerzeit hierauf verzichtet. Zur Zeit fahren mittags zwischen 11.50 Uhr und 13.45 Uhr 15 Schulbusse zum Klosterplatz. Zu 3.: Die Sperrung der Langenhecke in Höhe der ehemaligen Kurverwaltung mit dem Verkehrszeichen 267 „Einfahrt verboten“ geht zurück auf den Ratsbeschluss vom 06.07.1993. Es gibt jedoch Lieferfahrzeuge, die wegen ihrer Größe nur über die Langenhecke einfahren können. Leider ist jedoch festzustellen, dass vermehrt die Fahrer von PKW’s das Durchfahrtverbot missachten, so dass verstärkte Polizeikontrollen unumgänglich sind. Für die Zulieferer besteht die Möglichkeit von Einzelausnahmegenehmigungen durch das Straßenverkehrsamt. 2. Rechtliche Würdigung Die Verkehrsregelung auf der Langenhecke ist Teil des vom Rat am 06.07.1993 beschlossenen Verkehrskonzeptes. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten einer möglichen Verlegung der Schulbushaltestelle können zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert werden. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Aus den o. g. Gründen kommt eine Verkehrsberuhigte Zone nicht in Frage, so dass es eine Alternative zur jetzigen Regelung nicht gibt. Es stellt sich die Frage, ob bei der sehr hohen Akzeptanz der Geschwindigkeitsbegrenzung eine weitere Einschränkung überhaupt erforderlich ist. Seite 3 von Ratsdrucksache 1004 Z-1 Seitens der Verwaltung wird empfohlen, die Erörterung einer möglichen Verlegung der Schulbushaltestelle zurückzustellen. In den nächsten Monaten soll darüber beraten werden, ob und wie die Integration des Schülertransportes in den ÖPNV möglich ist. Im Rahmen dieser Beratungen wird auch über Haltestellen zu reden sein. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: 1. Es bleibt wegen der Räumphase der Ampel bei der jetzigen Geschwindigkeitsregelung. 2. Die Überprüfung des Standortes der Schulbushaltestelle wird zunächst zurückgestellt und einbezogen in die Beratungen zur Überführung des Schülertransportes in den ÖPNV.