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Beschlussvorlage (Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 5, Flurstück Nr. 1083 und 1084 - Bad Münstereifel, Alte Gasse)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
18.10.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 5, Flurstück Nr. 1083 und 1084 - Bad Münstereifel, Alte Gasse) Beschlussvorlage (Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 5, Flurstück Nr. 1083 und 1084 - Bad Münstereifel, Alte Gasse)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 11.09.2007 - Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl. Nr. der Ratsdrucksache: 1076 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 18.10.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 5, Flurstück Nr. 1083 und 1084 Bad Münstereifel, Alte Gasse __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukfA @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1076 1. Sachverhalt: Es ist ein Bauantrag eingereicht worden für die Grundstücke Gem. Münstereifel, Flur 5, Flurstücke Nr. 1083 und1084 – Bad Münstereifel, Alte Gasse 30. Das Grunstück liegt im Bereich des Bebauungsplan-Vorenturfes Nr. 71 „Stadtkern-Kölner Straße West“. Ferner liegt das Grundstück gem. § 34 BauGB im Innenbereich und ist im Flächennutzungsplan als M-Gebiet ausgewiesen. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich I der Gestaltungssatzung. Die Erschließung für diese Grundstück ist sichergestellt. Geplant ist nun die Nutzungsänderung und der Umbau des Wohnhauses in ein Verwaltungsgebäude mit Nebenräumen in Verbindung zum geplanten sozialtherapeutischen Wohnheim Werther Straße 57 und 59. Hierfür ist ebenfalls ein Nutzungsänderungsantrag in 2006 gestellt worden. Bislang fehlen dem Kreis Euskirchen zur Genehmigung jedoch noch einige bauordnungsrechtliche Voraussetzungen, die unter anderem mit diesem Bauantrag sichergestellt werden sollen. Die Grundrisse innerhalb des Gebäudes sollen nicht verändert werden. Aus Räumen zur Wohnnutzung sollen Büro- und Bewirtschaftungsräume, wie z. B. Bügel- und Mangelraum und Waschküche werden. Auch die äußere Gestaltung des Gebäudes bleibt unverändert. Für diese Maßnahme werden insgesamt 6 zusätzliche Stellplätze benötigt. Diese werden im Hofbereich zu den bereits vorhandenen 6 Stellplätzen geschaffen. Somit sind dann im Hof insgesamt 12 Stellplätze vorhanden. Sowohl aus planerischer als auch aus denkmalpflegerischer Sicht bestehen gegen die geplante Maßnahme keinerlei Bedenken. Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB kann erteilt werden. 2. Rechtliche Würdigung Das Vorhaben ist baugenehmigungspflichtig im Rahmen der Bestimmungen der Bauordnung. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt. Aus denkmalpflegerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen das Vorhaben.