Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
18.10.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 11.09.2007
- Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl.
Nr. der Ratsdrucksache: 1076
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
18.10.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 5, Flurstück Nr. 1083 und 1084 Bad Münstereifel, Alte Gasse
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Berichterstatter: TA Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukfA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1076
1. Sachverhalt:
Es ist ein Bauantrag eingereicht worden für die Grundstücke Gem. Münstereifel, Flur 5, Flurstücke
Nr. 1083 und1084 – Bad Münstereifel, Alte Gasse 30.
Das Grunstück liegt im Bereich des Bebauungsplan-Vorenturfes Nr. 71 „Stadtkern-Kölner Straße
West“. Ferner liegt das Grundstück gem. § 34 BauGB im Innenbereich und ist im
Flächennutzungsplan als M-Gebiet ausgewiesen. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich I der
Gestaltungssatzung.
Die Erschließung für diese Grundstück ist sichergestellt.
Geplant ist nun die Nutzungsänderung und der Umbau des Wohnhauses in ein
Verwaltungsgebäude mit Nebenräumen in Verbindung zum geplanten sozialtherapeutischen
Wohnheim Werther Straße 57 und 59. Hierfür ist ebenfalls ein Nutzungsänderungsantrag in 2006
gestellt worden. Bislang fehlen dem Kreis Euskirchen zur Genehmigung jedoch noch einige
bauordnungsrechtliche Voraussetzungen, die unter anderem mit diesem Bauantrag sichergestellt
werden sollen.
Die Grundrisse innerhalb des Gebäudes sollen nicht verändert werden. Aus Räumen zur
Wohnnutzung sollen Büro- und Bewirtschaftungsräume, wie z. B. Bügel- und Mangelraum und
Waschküche werden. Auch die äußere Gestaltung des Gebäudes bleibt unverändert.
Für diese Maßnahme werden insgesamt 6 zusätzliche Stellplätze benötigt. Diese werden im
Hofbereich zu den bereits vorhandenen 6 Stellplätzen geschaffen. Somit sind dann im Hof
insgesamt 12 Stellplätze vorhanden.
Sowohl aus planerischer als auch aus denkmalpflegerischer Sicht bestehen gegen die geplante
Maßnahme keinerlei Bedenken. Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB kann erteilt werden.
2. Rechtliche Würdigung
Das Vorhaben ist baugenehmigungspflichtig im Rahmen der Bestimmungen der Bauordnung.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt. Aus denkmalpflegerischer Sicht bestehen keine
Bedenken gegen das Vorhaben.