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Beschlusstext (Weitergabe der durch die Erhöhung der Landeszuschüsse und der Elternbeiträge erzielten Mehreinnahmen an Ganztag in Pulheim GiP e.V. ab 01.08.2015 Hier: Festlegung des Festbetrages ab 01.08.2015 und des weiteren Verfahrens für die im Erlass vorgesehene Anpassung in den Folgejahren)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
76 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
25.08.15, 18:36
Aktualisiert
25.08.15, 18:36
Beschlusstext (Weitergabe der durch die Erhöhung der Landeszuschüsse und der Elternbeiträge erzielten Mehreinnahmen an Ganztag in Pulheim GiP e.V. ab 01.08.2015
Hier: Festlegung des Festbetrages ab 01.08.2015 und des weiteren Verfahrens für die im Erlass vorgesehene Anpassung in den Folgejahren)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 25.08.2015 Beschluss aus der Niederschrift der 10. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim am 23.06.2015 Vorlage Nr.: TOP 8 241/2015 Weitergabe der durch die Erhöhung der Landeszuschüsse und der Elternbeiträge erzielten Mehreinnahmen an Ganztag in Pulheim GiP e.V. ab 01.08.2015 Hier: Festlegung des Festbetrages ab 01.08.2015 und des weiteren Verfahrens für die im Erlass vorgesehene Anpassung in den Folgejahren Beschluss: Der Rat verzichtet auf Vorberatung im BKSF/HFA und beschließt 1.) die Mehreinnahmen, die durch die Änderung des Erlasses für die Offenen Ganztagsschulen und der OGSBeitragssatzung (Vorlage 130/2015) erzielt werden, werden ab 01.08.2015 an den Kooperationspartner der Offenen Ganztagsschulen, Ganztag in Pulheim, GiP e.V., weitergegeben, indem der Festbetrag für jedes Grundschulkind pro Jahr auf 1.849,- € und für jedes GU/Inklusionskind auf 3.691,- € erhöht wird, 2.) dass die in den Folgejahren vorgesehene Erhöhung der Landeszuschüsse um jeweils 1,5 % automatisch zum Schuljahr - vorbehaltlich der derzeit gültigen Erlasslage – angepasst wird. Beratungsergebnis: Einstimmig