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Beschlusstext (FNP-Teilbereichsänderung 17.9 Pulheim - Pulheim Süd Bereich: südwestlicher Stadtrand zwischen Geyener Straße (K 25) und Pulheimer Bach Änderung von "Fläche für die Landwirtschaft" in "Wohnbaufläche" und "Grünfläche mit der Zweckbestimmung: Parkanlage/Ortsrandeingrünung" Beratung und Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. den §§ 3 (1) und 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. den §§ 4 (1) und 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen Beschluss der Flächennutzungsplanänderung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
76 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
25.08.15, 18:36
Aktualisiert
25.08.15, 18:36
Beschlusstext (FNP-Teilbereichsänderung 17.9 Pulheim - Pulheim Süd
Bereich: südwestlicher Stadtrand zwischen Geyener Straße (K 25) und Pulheimer Bach
Änderung von "Fläche für die Landwirtschaft" in "Wohnbaufläche" und "Grünfläche mit der Zweckbestimmung: Parkanlage/Ortsrandeingrünung"
Beratung und Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. den §§ 3 (1) und 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. den §§ 4 (1) und 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen
Beschluss der Flächennutzungsplanänderung)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 25.08.2015 Beschluss aus der Niederschrift der 10. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim am 23.06.2015 Vorlage Nr.: TOP 13 183/2015 FNP-Teilbereichsänderung 17.9 Pulheim - Pulheim Süd Bereich: südwestlicher Stadtrand zwischen Geyener Straße (K 25) und Pulheimer Bach Änderung von "Fläche für die Landwirtschaft" in "Wohnbaufläche" und "Grünfläche mit der Zweckbestimmung: Parkanlage/Ortsrandeingrünung" Beratung und Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. den §§ 3 (1) und 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. den §§ 4 (1) und 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen Beschluss der Flächennutzungsplanänderung Empfehlung: Der Umweltausschuss nimmt die Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 2 und 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen umweltrelevanten Äußerungen und Stellungnahmen zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, die Abwägung der Umweltbelange - vorberatend für den Rat - entsprechend vorzunehmen. Beratungsergebnis: Abgesetzt Empfehlung: Der Planungsausschuss empfiehlt:t: Die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 2 und 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt. Beratungsergebnis: Abgesetzt Empfehlung: Beratungsergebnis: Abgesetzt