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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 120 Brauweiler Bereich: Wiesenweg / Sperlingstraße Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß der §§ 3 (1 u. 2) und 4 (1 u. 2) BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen Satzungsbeschluss siehe UA vom 11.03.2015, Niederschrift TOP 3 siehe PA vom 18.03.2015, Niederschrift TOP 4)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
76 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
25.08.15, 18:36
Aktualisiert
16.09.15, 18:37
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 120 Brauweiler
Bereich: Wiesenweg / Sperlingstraße
Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß der §§ 3 (1 u. 2) und 4 (1 u. 2) BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen
Satzungsbeschluss
siehe UA vom 11.03.2015, Niederschrift TOP 3
siehe PA vom 18.03.2015, Niederschrift TOP 4)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 25.08.2015 Beschluss aus der Niederschrift der 10. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim am 23.06.2015 Vorlage Nr.: TOP 14 208/2015 Bebauungsplan Nr. 120 Brauweiler Bereich: Wiesenweg / Sperlingstraße Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß der §§ 3 (1 u. 2) und 4 (1 u. 2) BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen Satzungsbeschluss siehe UA vom 11.03.2015, Niederschrift TOP 3 siehe PA vom 18.03.2015, Niederschrift TOP 4 Beschluss: Der Rat der Stadt Pulheim beschließt: 1. Die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 2 und 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt. 2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) in Verbindung mit § 7(1) der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878) den Bebauungsplan Nr. 120 Brauweiler als Satzung. Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW in Verbindung mit § 9 (4) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) als Bestandteil des Bebauungsplanes. Dem Bebauungsplan ist gemäß §9 (8) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. Beratungsergebnis: Einstimmig