Daten
Kommune
Pulheim
Größe
78 kB
Datum
29.06.2016
Erstellt
27.07.16, 10:34
Aktualisiert
27.07.16, 10:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 27.07.2016
Beschluss
aus der Niederschrift der 10. Sitzung
des Planungsausschusses der Stadt Pulheim
am 29.06.2016
Vorlage Nr.:
TOP 8
169/2016
Bebauungsplan Nr. 130 Stommeln
Bereich: Venloer Straße 627
Aufstellung gemäß § 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
Auslegungsbeschluss
Beschluss:
Der Planungsausschuss fasst folgenden Beschluss:
1. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 130 Stommeln (Bereich Venloer
Straße 627) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert
durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) aufzustellen.
Ziel der Planung ist die bauleitplanerische Voraussetzung für die Realisierung einer neuen, barrierearmen Wohnanlage mit einer Tiefgarage, auf dem derzeitig mit einem Autohaus bebauten Grundstück, zu schaffen.
Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich.
Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Aufstellung des Planes gemäß § 13a Abs. 1 BauGB vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) erfüllt
sind. Der Plan erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 130 Stommeln".
- Aufstellungsbeschluss
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 130 Stommeln sowie den Entwurf der Begründung gemäß § 3 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes
vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) öffentlich auszulegen.
Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung.
– Auslegungsbeschluss
Beratungsergebnis:
Einstimmig dafür