Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 130 Stommeln Bereich: Venloer Straße 627 Aufstellung gemäß § 13a BauGB Aufstellungsbeschluss Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB Auslegungsbeschluss)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
78 kB
Datum
29.06.2016
Erstellt
27.07.16, 10:34
Aktualisiert
27.07.16, 10:34
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 130 Stommeln
Bereich: Venloer Straße 627
Aufstellung gemäß § 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
Auslegungsbeschluss)

öffnen download melden Dateigröße: 78 kB

Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 27.07.2016 Beschluss aus der Niederschrift der 10. Sitzung des Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 29.06.2016 Vorlage Nr.: TOP 8 169/2016 Bebauungsplan Nr. 130 Stommeln Bereich: Venloer Straße 627 Aufstellung gemäß § 13a BauGB Aufstellungsbeschluss Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB Auslegungsbeschluss Beschluss: Der Planungsausschuss fasst folgenden Beschluss: 1. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 130 Stommeln (Bereich Venloer Straße 627) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) aufzustellen. Ziel der Planung ist die bauleitplanerische Voraussetzung für die Realisierung einer neuen, barrierearmen Wohnanlage mit einer Tiefgarage, auf dem derzeitig mit einem Autohaus bebauten Grundstück, zu schaffen. Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich. Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Aufstellung des Planes gemäß § 13a Abs. 1 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) erfüllt sind. Der Plan erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 130 Stommeln". - Aufstellungsbeschluss 2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 130 Stommeln sowie den Entwurf der Begründung gemäß § 3 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) öffentlich auszulegen. Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung. – Auslegungsbeschluss Beratungsergebnis: Einstimmig dafür