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Beschlusstext (Umgebungslärm Stufe 2 Beschlussfassung zur Information der Öffentlichkeit über die Lärmkarten Pulheims gem. § 47d (3) des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Siehe UA 02.12.2015, PA 09.12.2015)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
72 kB
Datum
29.06.2016
Erstellt
27.07.16, 10:34
Aktualisiert
27.07.16, 10:34
Beschlusstext (Umgebungslärm Stufe 2
Beschlussfassung zur Information der Öffentlichkeit über die Lärmkarten Pulheims gem. § 47d (3) des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Siehe UA 02.12.2015, PA 09.12.2015)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 27.07.2016 Beschluss aus der Niederschrift der 10. Sitzung des Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 29.06.2016 Vorlage Nr.: TOP 2 191/2016 Umgebungslärm Stufe 2 Beschlussfassung zur Information der Öffentlichkeit über die Lärmkarten Pulheims gem. § 47d (3) des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Siehe UA 02.12.2015, PA 09.12.2015 Beschluss: Der Planungsausschuss fasst folgenden Beschluss: Gemäß § 47d (3) des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wird mit den vorgelegten Unterlagen die Öffentlichkeit beteiligt. Ziel der Beteiligung ist es, rechtzeitig der Öffentlichkeit die Möglichkeit zu bieten, Vorschläge für den Lärmaktionsplan einzubringen und an der Ausarbeitung des Lärmaktionsplanes effektiv mitzuwirken. Die Beteiligung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung sowie im Internet. Beratungsergebnis: Einstimmig dafür