Daten
Kommune
Pulheim
Größe
70 kB
Datum
13.09.2016
Erstellt
22.09.16, 18:32
Aktualisiert
22.09.16, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 22.09.2016
Beschluss
aus der Niederschrift der 16. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Pulheim
am 13.09.2016
Vorlage Nr.:
TOP 3
253/2016
Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand
Empfehlung:
Der HFA empfiehlt dem Rat, die Verwaltung zu beauftragen, gegenüber dem zuständigen Finanzamt schriftlich zu erklären, dass entsprechend § 27 Abs. 22 UStG n.F. für sämtliche nach dem 01.01.2017 und vor dem 01.01.2021 ausgeübten Tätigkeitsbereiche und damit verbundenen steuerbaren Leistungen § 2 Abs. 3 UStG in der Fassung vom 31.12.2015
weiterhin zur Anwendung kommen soll.
Beratungsergebnis:
Einstimmig