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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 123 Stommeln Bereich: Venloer Str., Hagelkreuzstr., Neusser Gasse - Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 2, 4 Abs. 1 und 2 und 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen - Satzungsbeschluss Siehe PA vom 29.06.2016)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
77 kB
Datum
21.09.2016
Erstellt
05.12.16, 18:33
Aktualisiert
05.12.16, 18:33
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 123 Stommeln
Bereich: Venloer Str., Hagelkreuzstr., Neusser Gasse
- Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 2,  4 Abs. 1  und 2  und 4a Abs. 3 
  BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
Siehe PA vom 29.06.2016)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 05.12.2016 Beschluss aus der Niederschrift der 11. Sitzung des Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 21.09.2016 Vorlage Nr.: TOP 6 225/2016 Bebauungsplan Nr. 123 Stommeln Bereich: Venloer Str., Hagelkreuzstr., Neusser Gasse - Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 2, 4 Abs. 1 und 2 und 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen - Satzungsbeschluss Siehe PA vom 29.06.2016 Empfehlung: Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen/der Rat beschließt: 1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sowie die während der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Äußerungen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt. 2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25.06.2015 (GV. NRW. S. 496) den Bebauungsplan Nr. 123 Stommeln, Bereich Venloer Str., Hagelkreuzstr., Neusser Gasse, als Satzung. Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW in Verbindung mit § 9 (4) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) als Bestandteil des Bebauungsplanes. Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. Beratungsergebnis: 30 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme, 1 Stimmenthaltung