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Beschlusstext (Bürgerantrag nach § 24 GO NW hier: Beschlussanträge zur Errichtung von Unterkünften)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
76 kB
Datum
01.03.2016
Erstellt
22.03.16, 18:31
Aktualisiert
22.03.16, 18:31
Beschlusstext (Bürgerantrag nach § 24 GO NW
hier: Beschlussanträge zur Errichtung von Unterkünften)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 22.03.2016 Beschluss aus der Niederschrift der 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Pulheim am 01.03.2016 Vorlage Nr.: TOP 3 68/2016 Bürgerantrag nach § 24 GO NW hier: Beschlussanträge zur Errichtung von Unterkünften Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt: 1. Der Antrag, drei als Potentialflächen benannte Grundstücke, darunter auch den Vorplatz zum Schützenhaus in Brauweiler, zu revidieren, wird abgelehnt. 2. Der Antrag, Großunterkünfte mit mehr als 50 Personen im Stadtgebiet nicht zu errichten, wird abgelehnt. 3. Der Antrag, eine mögliche Unterbringung von bis zu 50 Personen in der Förderschule Jahnstraße zu prüfen und umzusetzen, wird abgelehnt. 4. Der Antrag, eine mögliche Unterbringung in der Liegenschaft und in den Räumlichkeiten des LVR zu prüfen und umzusetzen, wird zurückgestellt bzw. abgelehnt. 5. Der Antrag, eine mögliche Unterbringung in der angeblich leerstehenden Tennishalle-West zu prüfen und umzusetzen, wird abgelehnt. Alternativ: Der Antrag, dass der Bürgermeister und die Verwaltung bei über die Zahl der für den 31.12.2015 festgesetzten Zuweisungsquoten hinausgehenden Zuteilungen die Erschöpfung der Aufnahmekapazitäten meldet und die Unterbringung weiterer Flüchtlinge zurückweist, wird abgelehnt. 6. Der Antrag, die Belegung bestehender Gebäude aus Kostengründen dem Leasing von Containern und anderen Neubauten vorzuziehen, hat sich erledigt. 7. Der Antrag, Mehrausgaben infolge der Unterbringungsnotwendigkeiten durch Erhöhung von Abgaben zu finanzieren, wird in die jeweiligen Beratungen zur Finanzierung verwiesen. Beratungsergebnis: Einstimmig, 1 Enthaltung