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Bürgerantrag (Parkverbot gegenüber dem Grundstück Elsa-Brändström-Straße 67)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
515 kB
Erstellt
01.09.11, 06:24
Aktualisiert
17.11.11, 07:10
Bürgerantrag (Parkverbot gegenüber dem Grundstück Elsa-Brändström-Straße 67) Bürgerantrag (Parkverbot gegenüber dem Grundstück Elsa-Brändström-Straße 67) Bürgerantrag (Parkverbot gegenüber dem Grundstück Elsa-Brändström-Straße 67) Bürgerantrag (Parkverbot gegenüber dem Grundstück Elsa-Brändström-Straße 67)

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öffentlich STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 66 19-3335/06 B 7/1713 Amt: - 65BeschIAusf.: - 65- Datum: 03.01.2002 Der Bürgerantrag wird zur Beschlussfassung zugeleitet an Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr • Anregung der Eheleute Frielingsdorf, Elsa-Brändström-Straße Betrifft: Parkverbot gegenüber dem Grundstück Elsa-Brändström-Straße Finanzielle Erftstadt, den 3. Januar 2002 Stellungnahme • 67 Auswirkungen: 181 Unterschrift des Budgetverantwortlichen 67, Erftstadt Keine ß~. .v der Verwaltung: Der Antrag der Fam. Frielingsdorf hat das Ziel, gegenüber der Grundstückseinfahrt vor ihrem Haus in der Elsa-Brändström-Straße 67 ein Parkverbot einrichten zu lassen, damit aus der Ausfahrt mit dem Pkw zügiger ein- und ausgefahren werden kann. Das Parkverbot soll entsprechend dem Vorschlag durch eine Beschilderung bzw. durch eine entsprechende Fahrbahnmarkierung angeordnet werden. Nach einer ausführlichen Begutachtung bin ich der Auffassung, dass ein Ein- und Ausfahren aus der Grundstückszufahrt dem Antragsteller möglich ist, auch bei einer Beparkung der gegenüberliegenden Straßenseite. Entsprechend der Größe des Privatfahrzeuges ist ggf. ein einmaliges, zumutbares Rangieren notwendig. In der bisherigen Rechtsprechung wird ein solches Rangieren durchaus als zumutbar angesehen. Der Sachverhalt wurde schon 1998 im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens durch die Verkehrsbehörde des Erftkreises geprüft. Vor Ort wurde festgestellt, dass die vorhandene Querschnittsbreite zum Ein- und Ausfahren vollkommen ausreicht. Die Elsa-Brändström-Straße weist eine Fahrbahnbreite von 6,60 m aus. Zusätzlich ist die Gehwegbreite von 1,00 m hinzuzurechnen. Hieraus ergibt sich bei Abzug von ca. 2,00 m für parkende Fahrzeuge auf der gegenüberliegenden Straßenseite eine Restbreite von ca. 5,50 m. P:\SZ\ANTRÄGE\B1713.WPD - 2- Im gesamten Verlauf der Elsa-Brändström-Straße, vor allem in der unmittelbaren Nachbarschaft der Antragsteller sind mir bisher keine Klagen über unzumutbare Einschränkungen bei der Zu- und Abfahrt zu den Grundstücken bekannt geworden. Durch eine künstliche Einengung (Pfosten zum Nachbargrundstück) wurde die Einund Ausfahrt auf das Grundstück der Petenten erschwert. Ich rege daher an, dass beide Nachbam einvemehmlich dieses Hindemis zurückversetzen bzw. vollkommen entfemen. • Im Gegensatz zu dem vorgebrachten Bürgerantrag haben sich bereits einige Nachbarn dafür eingesetzt, die vorhandene Parkfläche zu erhalten. Aufgrund des dargestellten Sachverhaltes bin ich der Auffassung, dass eine weitergehende Reglementierung des ruhenden Verkehrs in der Elsa-Brändström-Straße nicht erforderlich ist. , • p:\SZ\ANTRAGE\B1713.WPD Helmut F. und Gerlinde Frielingsdorf Elsa Brändström-.Str. 67 50374 Erftstadt Hon-uf F. un d Gollride FrI9klgsd01f • EOO.BrOndstrOm-Str. 67 • Stadtverwaltung Erftstadt Der Bürgermeister Herr Emst-Dieter Bösche Holzdamm 10 50374 Erftstadt (Liblar) Ihre Zeichen: ~ ßl/d74.J Ihr Schreiben vom: Fd/hs den 23.11.2001 BÜRGERANTRAG Als Bürger dieser Stadt stellen wir folgenden Bürger-Antrag: die gegenüber unserem Grundstück Elsa Brändström-Strasse Nr. 67 in Lechenich liegende relativ kurze - an einer Seite durch eine Straßeneinmündung, - an der anderen durch eine Garagenzufahrt begrenzte - bisher für Parken freie Straßenseite mit einem Parkverbot zu versehen, sei es durch Schilder oder durch entsprechende Kennzeichnung der Fahrbahn. Dies könnte ohne großen Aufwand schon allein durch farbliehe Kennzeichnung auf der Fahrbahn geschehen (z.B. »Haifischzähne«). Begründung: - VVirkönnen unsere Garagen-Zufahrt in der Regel nur dann mit dem Auto erreichen oder verlassen, wenn wir so weit auszuholen, daß wir den gegenüberliegenden Bürgersteig berühren, d.h. es muß aufgrund der örtlichen Gegebenheiten völlig gerade ein- oder ausgefahren werden, da wir sonst den Wagen beschädigen. Die Einfahrt muß fast immer durch Zurücksetzen erfolgen, um bei der Ausfahrt die meist genau gegenüber geparkten Fremdfahrzeuge nicht zu beschädigen. Diese werden genau dort immer wieder gem abgestellt, weil eine Straßenlaterne exakt gegenüber unserer Ausfahrt Ucht spendet. Der vor der Tür stehende VVinter mit Eis und Schnee erhöht das Gefährdungspotenzial zusätzlich. Auf der in Rede stehenden Strassenseite befindet sich nur eine Garagenzufahrt (Haus Nr. 74), während sich auf der gegenüberliegen Seite insgesamt 4 Gatagenzufahrten befinden. Die dort vorhandenen Parkmöglichkeiten (z.B, genau vor unserem Grundstück oder vor Haus Nr. 69) werden so gut wie nie genutzt. Ich bitte daher diesem Antrag - auch im Hinblick auf die geringen Kosten, die diese Maßnahme verursacht - stattzugeben. ggf .. werden wir uns an diesen Kosten angesichts der städtischen Haus-t-. haltslage be~~gen. ~~-:£ // .; / Fotos von der Situation vor Ort und eine Skizze liegen der Stadtverwaltung, Herrn Bösche, vor. Situation 22.11.01. mittags zwischen 11 :30 und 14:00 Uhr: Siehe anliegende Fotos ._---