Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
01.09.11, 06:24
Aktualisiert
17.11.11, 07:10
Stichworte
Inhalt der Datei
öffentlich
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: 66 19-3335/06
B 7/1713
Amt: - 65BeschIAusf.:
- 65-
Datum: 03.01.2002
Der Bürgerantrag wird zur Beschlussfassung
zugeleitet an
Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr
•
Anregung
der Eheleute Frielingsdorf, Elsa-Brändström-Straße
Betrifft:
Parkverbot gegenüber dem Grundstück Elsa-Brändström-Straße
Finanzielle
Erftstadt, den 3. Januar 2002
Stellungnahme
•
67
Auswirkungen:
181
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
67, Erftstadt
Keine
ß~.
.v
der Verwaltung:
Der Antrag der Fam. Frielingsdorf hat das Ziel, gegenüber der Grundstückseinfahrt
vor ihrem Haus in der Elsa-Brändström-Straße 67 ein Parkverbot einrichten zu lassen,
damit aus der Ausfahrt mit dem Pkw zügiger ein- und ausgefahren werden kann. Das
Parkverbot soll entsprechend dem Vorschlag durch eine Beschilderung bzw. durch eine
entsprechende Fahrbahnmarkierung angeordnet werden.
Nach einer ausführlichen Begutachtung bin ich der Auffassung, dass ein Ein- und
Ausfahren aus der Grundstückszufahrt dem Antragsteller möglich ist, auch bei einer
Beparkung der gegenüberliegenden
Straßenseite. Entsprechend der Größe des
Privatfahrzeuges ist ggf. ein einmaliges, zumutbares Rangieren notwendig. In der
bisherigen Rechtsprechung wird ein solches Rangieren durchaus als zumutbar angesehen.
Der Sachverhalt wurde schon 1998 im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens durch
die Verkehrsbehörde des Erftkreises geprüft. Vor Ort wurde festgestellt, dass die
vorhandene Querschnittsbreite zum Ein- und Ausfahren vollkommen ausreicht. Die
Elsa-Brändström-Straße weist eine Fahrbahnbreite von 6,60 m aus. Zusätzlich ist die
Gehwegbreite von 1,00 m hinzuzurechnen. Hieraus ergibt sich bei Abzug von ca. 2,00 m
für parkende Fahrzeuge auf der gegenüberliegenden Straßenseite eine Restbreite von
ca. 5,50 m.
P:\SZ\ANTRÄGE\B1713.WPD
- 2-
Im gesamten Verlauf der Elsa-Brändström-Straße, vor allem in der unmittelbaren
Nachbarschaft der Antragsteller sind mir bisher keine Klagen über unzumutbare
Einschränkungen bei der Zu- und Abfahrt zu den Grundstücken bekannt geworden.
Durch eine künstliche Einengung (Pfosten zum Nachbargrundstück) wurde die Einund Ausfahrt auf das Grundstück der Petenten erschwert. Ich rege daher an, dass beide
Nachbam einvemehmlich dieses Hindemis zurückversetzen bzw. vollkommen entfemen.
•
Im Gegensatz zu dem vorgebrachten Bürgerantrag haben sich bereits einige Nachbarn
dafür eingesetzt, die vorhandene Parkfläche zu erhalten.
Aufgrund des dargestellten Sachverhaltes bin ich der Auffassung, dass eine weitergehende Reglementierung des ruhenden Verkehrs in der Elsa-Brändström-Straße
nicht erforderlich ist.
,
•
p:\SZ\ANTRAGE\B1713.WPD
Helmut F. und Gerlinde Frielingsdorf
Elsa Brändström-.Str.
67
50374 Erftstadt
Hon-uf F. un d Gollride
FrI9klgsd01f • EOO.BrOndstrOm-Str.
67 •
Stadtverwaltung
Erftstadt
Der Bürgermeister
Herr Emst-Dieter Bösche
Holzdamm 10
50374 Erftstadt (Liblar)
Ihre Zeichen:
~
ßl/d74.J
Ihr Schreiben vom:
Fd/hs
den
23.11.2001
BÜRGERANTRAG
Als Bürger dieser Stadt stellen wir folgenden Bürger-Antrag:
die gegenüber unserem Grundstück Elsa Brändström-Strasse Nr. 67 in Lechenich liegende relativ
kurze - an einer Seite durch eine Straßeneinmündung, - an der anderen durch eine Garagenzufahrt
begrenzte - bisher für Parken freie Straßenseite mit einem Parkverbot zu versehen, sei es durch
Schilder oder durch entsprechende Kennzeichnung der Fahrbahn. Dies könnte ohne großen Aufwand schon allein durch farbliehe Kennzeichnung auf der Fahrbahn geschehen (z.B. »Haifischzähne«).
Begründung:
-
VVirkönnen unsere Garagen-Zufahrt in der Regel nur dann mit dem Auto erreichen oder verlassen,
wenn wir so weit auszuholen, daß wir den gegenüberliegenden Bürgersteig berühren, d.h. es muß
aufgrund der örtlichen Gegebenheiten völlig gerade ein- oder ausgefahren werden, da wir sonst den
Wagen beschädigen. Die Einfahrt muß fast immer durch Zurücksetzen erfolgen, um bei der Ausfahrt
die meist genau gegenüber geparkten Fremdfahrzeuge nicht zu beschädigen. Diese werden genau
dort immer wieder gem abgestellt, weil eine Straßenlaterne exakt gegenüber unserer Ausfahrt Ucht
spendet.
Der vor der Tür stehende VVinter mit Eis und Schnee erhöht das Gefährdungspotenzial
zusätzlich.
Auf der in Rede stehenden Strassenseite befindet sich nur eine Garagenzufahrt (Haus Nr. 74), während sich auf der gegenüberliegen
Seite insgesamt 4 Gatagenzufahrten befinden. Die dort vorhandenen Parkmöglichkeiten (z.B, genau vor unserem Grundstück oder vor Haus Nr. 69) werden so
gut wie nie genutzt.
Ich bitte daher diesem Antrag - auch im Hinblick auf die geringen Kosten, die diese Maßnahme verursacht - stattzugeben. ggf .. werden wir uns an diesen Kosten angesichts der städtischen Haus-t-.
haltslage be~~gen.
~~-:£
//
.;
/
Fotos von der Situation vor Ort und eine Skizze liegen der Stadtverwaltung,
Herrn Bösche, vor.
Situation 22.11.01. mittags zwischen 11 :30 und 14:00 Uhr: Siehe anliegende Fotos
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