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Beschlusstext (Vermarktung von städtischen Wohnbaugrundstücken im BP 115 Pulheim hier: Festlegung der Grundstückskaufpreise)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
96 kB
Datum
26.01.2017
Erstellt
08.03.17, 18:31
Aktualisiert
08.03.17, 18:31
Beschlusstext (Vermarktung von städtischen Wohnbaugrundstücken im BP 115 Pulheim
hier: Festlegung der Grundstückskaufpreise) Beschlusstext (Vermarktung von städtischen Wohnbaugrundstücken im BP 115 Pulheim
hier: Festlegung der Grundstückskaufpreise)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 08.03.2017 Beschluss aus der Niederschrift der 14. Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften und Hochbau der Stadt Pulheim am 26.01.2017 Vorlage Nr.: TOP 4 361/2016 Vermarktung von städtischen Wohnbaugrundstücken im BP 115 Pulheim hier: Festlegung der Grundstückskaufpreise Beschluss: Der Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau des Rates der Stadt Pulheim fasst folgenden Beschluss: 1. Die Kaufpreise im Bereich des BP 115 Pulheim betragen für die im anliegenden Lageplan mit A-C gekennzeichneten Flächen:  A: 440 €/m² (Geschosswohnungsbau)  B: 400 €/m² (freistehende Häuser)  C: 370 €/m² (Doppelhaushälften) 2. Im Kaufpreis enthalten sind der Erschließungsbeitrag, der Kanalanschlussbeitrag und die Kosten für den ökologischen Ausgleich. 3. Die mit der Durchführung des Kaufvertrages verbundenen Kosten, z.B. Notarkosten, Vermessungskosten und Grunderwerbsteuer, trägt der jeweilige Erwerber. 4. Der Besitz geht über am 31.12.2017, jedoch nicht vor vollständiger Zahlung des Kaufpreises. 5. Die Käufer übernehmen eine zeitlich abgestufte Bauverpflichtung und verpflichten sich zum Bau von Häusern nach dem Energieeffizienzhaus-Standard KfW 55. 6. Für die Geschosswohnungsbaugrundstücke erhalten die bekannten Bauträger und Investoren nach Satzungsbeschluss zum BP 115 Pulheim das Exposé. Sie werden aufgefordert, mit ihrer Bewerbung ein Baukonzept (bestehend aus einer Planzeichnung und einer Baubeschreibung in Textform) einzureichen. Hierfür wird im Exposé eine Frist genannt. Die Bewerbung eines Bauträgers/Investors für mehrere Baufelder soll möglich sein. Die eingereichten Baukonzepte werden von der Stadtverwaltung bewertet und eine Auswahl der favorisierten Bewerber dem Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau zur Entscheidung vorgelegt. Auf den Abschluss und die Durchführung der Verträge mit den Bauträgern und Investoren vor Vermarktung an die Einzelbewerber wird verzichtet. Beratungsergebnis: Beratungsergebnis zu Punkt 1.A des Beschlussentwurfes: 12 Ja-Stimmen, 9 Gegenstimmen Beratungsergebnis zu den Punkten 1.B, 1.C, 2., 3., 4. und 5. des Beschlussentwurfes: 18 Ja- Stimmen, 3 Gegenstimmen Beratungsergebnis zu Punkt 6. des Beschlussentwurfes: 12 Ja-Stimmen, 9 Gegenstimmen Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften und Hochbau vom 26.01.2017 Seite 2