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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 53 Brauweiler, 4. Änderung Bereich: ehemaliger Spielplatz zwischen Albert-Einstein-Straße und Von-Werth-Straße Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 12.04.2011 zur Vorlage 32/2011, Punkt 8 Änderung nach § 13a BauGB Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung (vgl. UA 11.03.2015, TOP 7, PA 18.03.2015, TOP 9))

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
81 kB
Datum
10.11.2015
Erstellt
08.12.15, 18:34
Aktualisiert
08.12.15, 18:34
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 53 Brauweiler, 4. Änderung
Bereich: ehemaliger Spielplatz zwischen Albert-Einstein-Straße und Von-Werth-Straße
Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 12.04.2011 zur Vorlage 32/2011, Punkt 8
Änderung nach § 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung
(vgl. UA 11.03.2015, TOP 7, PA 18.03.2015, TOP 9))

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 08.12.2015 Beschluss aus der Niederschrift der 12. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim am 10.11.2015 Vorlage Nr.: TOP 31 388/2015 Bebauungsplan Nr. 53 Brauweiler, 4. Änderung Bereich: ehemaliger Spielplatz zwischen Albert-Einstein-Straße und Von-Werth-Straße Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 12.04.2011 zur Vorlage 32/2011, Punkt 8 Änderung nach § 13a BauGB Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung (vgl. UA 11.03.2015, TOP 7, PA 18.03.2015, TOP 9) Beschluss: Der Rat der Stadt Pulheim fasst folgenden Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt, seinen Beschluss vom 12.04.2011 bezüglich der Umwandlung der Jugendhilfefläche in Brauweiler (Bezirk 33) in eine allgemeine Grünfläche aufzuheben. 2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt den Bebauungsplan Nr. 53 Brauweiler, 1. Änderung (Bereich: ehemaliger Spielplatz zwischen Albert-Einstein-Straße und Von-Werth-Straße) gemäß § 13a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 118 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) zu ändern. Ziel der Änderung ist, auf der Fläche, deren Nutzung als Spielplatz aufgegeben wurde, durch entsprechende Änderungen der planungsrechtlichen Festsetzungen eine Wohnnutzung zu ermöglichen. Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich. – Aufstellungsbeschluss 3. Es wird festgestellt, dass die Änderung die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 118 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) erfüllt. 4. Der Plan erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 53 Brauweiler, 4. Änderung". Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 53 Brauweiler, 1. Änderung behalten weiterhin Gültigkeit. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a (3) Nr. 2 BauGB i.V.m. §§ 3 (1) und 4 (1) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 118 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt während 3 Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung. Beratungsergebnis: 27 Ja-Stimmen, 21 Gegenstimmen