Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
05.06.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 21.05.2007
- Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl.
Nr. der Ratsdrucksache: 975
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
05.06.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Nöthen, Flur 3, Flurstücke Nr. 277, 294, 295 Nöthen, Brunnenstraße, (Befreiung)
u.a. Antrag der UWV Fraktion vom 21.05.2007
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: TA Laqua
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein /
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukfA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 975
Sachverhalt:
Es ist eine Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses für die Flurstücke 277, 294
und 295 , Flur 3 in der Gemarkung Nöthen eingereicht worden.
Geplant ist auf dem rückwärtigen Flurstück Nr. 277 die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses
von ca. 8 m x 10 m.
Die Erschließung soll über die private Wegeparzelle 293 erfolgen. Aufgrund der hier vorliegenden
Kopien aus dem Grundbuch gibt es wohl hierfür eine eingetragene Grunddienstbarkeit.
Dies wäre/ist jedoch keine öffentlich-rechtliche Sicherung.
Das Vorhaben liegt im rechtskräftigen Bebaungsplan Nr. 35 „Nöthen-Süd“, der folgende
Festsetzungen enthält:
MD, II, GRZ 0,3, GFZ O 0,5, g, SD, Baulinien, Baugrenzen
Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Es wird sowohl von
der Baulinie zur Brunnenstraße hin im nicht zulässigen gravierendem Maß abgewichen als auch
die Baugrenze im rückwärtigen Bereich überschritten. Ferner wird die vom Bebauungsplan
festgesetzte geschlossene Bauweise nicht eingehalten, da das geplante Vorhaben in offener
Bauweise ausgeführt werden soll.
Eine (städtebauliche) Begründung für eine Befreiung liegt nicht vor, es muß auch bezweifelt
werden, dass hier eine solche stichhaltig erbracht werden kann. Der Bebauungsplan faßt mit
seinem tiefen Baufenster in diesem Bereich der Brunnenstraße Hofanlagen, die sich von der
Straße bis in den straßennahen Hinterbereich erstrecken. Einzelgebäude im weiteren
Hinterbereich sind damit nicht zulässig.
Aus planerischer Sicht bestehen gegen das Vorhaben erhebliche Bedenken, da es nicht dem
Bebauungsplan entspricht und die Erschließung nicht sichergestellt ist. Für eine Befreiung gem. §
31 BauGB wird daher kein Ermessensspielraum gesehen.
Beigefügt erhalten Sie auch den Antrag der UWV vom 21.05.07 mit 4 Fragen zu diesem
Sachverhalt.
Die erste Frage beantwortet sich aus dem Sachverhalt.
Zu Frage 2: Es besteht kein diesbezüglicher Beschluss.
Zu Frage 3: Dies ist nicht erinnerlich, damit zumindest keinen nachhaltigen Kontakt
Zu Frage 4: Sie erübrigt sich durch die Antwort zu Frage 3
Beschlussvorschlag:
Einer Befreiung gem. § 31 BauGB wird nicht zugestimmt.