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Beschlusstext (Vermarktung von städtischen Wohnbaugrundstücken im Bereich BP 113 hier: Festlegung der Grundstückskaufpreise)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
94 kB
Datum
18.06.2015
Erstellt
02.09.15, 15:20
Aktualisiert
02.09.15, 15:20
Beschlusstext (Vermarktung von städtischen Wohnbaugrundstücken im Bereich BP 113
hier: Festlegung der Grundstückskaufpreise) Beschlusstext (Vermarktung von städtischen Wohnbaugrundstücken im Bereich BP 113
hier: Festlegung der Grundstückskaufpreise)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 02.09.2015 Beschluss aus der Niederschrift der 5. Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften und Hochbau der Stadt Pulheim am 18.06.2015 Vorlage Nr.: TOP 5 221/2015 Vermarktung von städtischen Wohnbaugrundstücken im Bereich BP 113 hier: Festlegung der Grundstückskaufpreise Beschluss: Der Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau des Rates der Stadt Pulheim fasst folgenden Beschluss: 1. Die Kaufpreise im Bereich des BP 113 Pulheim betragen für die im anliegenden Plan mit A-M gekennzeichneten Flächen:  A, B, C: 400 €/m² (Mehrfamilienhäuser)  D, L: 350 €/m² (Reihenhäuser)  E, I, K: 330 €/m² (freistehende Häuser)  F: 370€/m² (Mehrfamilienhaus)  G: 330 €/m² für Doppelhaushälften und 350 €/m² für freistehende Häuser  H: 400 €/m² für das Mehrfamilienhaus und 350 €/m² für Reihenhäuser  J: 400 €/m² für das Mehrfamilienhaus und 350 €/m² für freistehende Häuser  M: 330 €/m² für Doppelhaushälften und 350 €/m² für freistehende Häuser 2. Im Kaufpreis enthalten sind der Erschließungsbeitrag, der Kanalanschlussbeitrag und die Kosten für den ökologischen Ausgleich. 3. Die mit der Durchführung des Kaufvertrages verbundenen Kosten trägt der jeweilige Erwerber. Die Grundstücke zur Bebauung mit Mehrfamilienhäusern und Reihenhäusern werden gemäß den in der Vorlagen Nr. 223/2015 beschlossenen Kriterien den Bauträgern und Investoren angeboten. Die Grundstücke zur Bebauung mit freistehenden Häusern und Doppelhaushälften werden gemäß den allgemeinen Vermarktungskriterien für Einzelbewerber gemäß der Beschlüsse des Ausschusses für Liegenschaften und Hochbau vom 16.05.2013 (Vorlage Nr. 178/2013), 05.12.2013 (Vorlage Nr. 420/2013) und 11.09.2014 (Vorlage Nr. 306/2014) diesen zum Kauf angeboten. Die Verwaltung wird ermächtigt entsprechende Kaufverträge abzuschließen. Beratungsergebnis: 12 Ja-Stimmen, 6 Gegenstimmen Der Bürgerverein Pulheim hat nicht an der Abstimmung teilgenommen. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften und Hochbau vom 18.06.2015 Seite 2