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Beschlusstext (Vermarktung von städtischen Wohnbaugrundstücken Energiekonzept der Neubaugebiete Pulheim Süd, BP 113 und künftige BP 114 und BP 115 hier: Vermarktungskriterien städtischer Wohnbaugrundstücke gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 10.03.15)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
75 kB
Datum
18.06.2015
Erstellt
02.09.15, 15:20
Aktualisiert
02.09.15, 15:20
Beschlusstext (Vermarktung von städtischen Wohnbaugrundstücken
Energiekonzept der Neubaugebiete Pulheim Süd, BP 113 und künftige BP 114 und BP 115
hier: Vermarktungskriterien städtischer Wohnbaugrundstücke
gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 10.03.15)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 02.09.2015 Beschluss aus der Niederschrift der 5. Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften und Hochbau der Stadt Pulheim am 18.06.2015 Vorlage Nr.: TOP 2 220/2015 Vermarktung von städtischen Wohnbaugrundstücken Energiekonzept der Neubaugebiete Pulheim Süd, BP 113 und künftige BP 114 und BP 115 hier: Vermarktungskriterien städtischer Wohnbaugrundstücke gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 10.03.15 Beschluss: 1. Der Umweltausschuss und der Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau des Rates der Stadt Pulheim nehmen die anliegende Ausarbeitung der Firma BET zum Energiekonzept für die Gebiete BP 113-115 Pulheim zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Zur Kenntnis genommen Beschluss: 2. Auf Empfehlung des Umweltausschusses des Rates der Stadt Pulheim beschließt der Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau: Die Käufer der städtischen Grundstücke in den Gebieten BP 113 -115 werden nicht zu einer bestimmten Form der Energieversorgung verpflichtet. Auf die Errichtung eines zentralen Blockheizkraftwerkes wird verzichtet. Beratungsergebnis: Einstimmig Beschluss: 3. Bei Baulanderwerb aus dem Baugebiet Pulheim-Süd verpflichtet sich der Käufer bei Neubauten die Vorgaben des KfWEffizienzhaus-Standards 55 anzuwenden, um bereits jetzt Niedrigstenergiegebäude zu schaffen, welche ab dem Jahr 2021 verpflichtend sein werden. Beratungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 9 Gegenstimmen