Daten
Kommune
Pulheim
Größe
75 kB
Datum
18.06.2015
Erstellt
02.09.15, 15:20
Aktualisiert
02.09.15, 15:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 02.09.2015
Beschluss
aus der Niederschrift der 5. Sitzung
des Ausschusses für Liegenschaften und Hochbau der Stadt Pulheim
am 18.06.2015
Vorlage Nr.:
TOP 2
220/2015
Vermarktung von städtischen Wohnbaugrundstücken
Energiekonzept der Neubaugebiete Pulheim Süd, BP 113 und künftige BP 114 und BP 115
hier: Vermarktungskriterien städtischer Wohnbaugrundstücke
gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 10.03.15
Beschluss:
1.
Der Umweltausschuss und der Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau des Rates der Stadt Pulheim nehmen die
anliegende Ausarbeitung der Firma BET zum Energiekonzept für die Gebiete BP 113-115 Pulheim zur Kenntnis.
Beratungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen
Beschluss:
2.
Auf Empfehlung des Umweltausschusses des Rates der Stadt Pulheim beschließt der Ausschuss für Liegenschaften
und Hochbau:
Die Käufer der städtischen Grundstücke in den Gebieten BP 113 -115 werden nicht zu einer bestimmten Form der Energieversorgung verpflichtet. Auf die Errichtung eines zentralen Blockheizkraftwerkes wird verzichtet.
Beratungsergebnis:
Einstimmig
Beschluss:
3.
Bei Baulanderwerb aus dem Baugebiet Pulheim-Süd verpflichtet sich der Käufer bei Neubauten die Vorgaben des KfWEffizienzhaus-Standards 55 anzuwenden, um bereits jetzt Niedrigstenergiegebäude zu schaffen, welche ab dem Jahr
2021 verpflichtend sein werden.
Beratungsergebnis:
11 Ja-Stimmen, 9 Gegenstimmen