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Beschlusstext (Vermarktung von städtischen Wohnbaugrundstücken im Bereich BP 113 an Bauträger und Investoren Hier: Festlegung der Vermarktungskriterien)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
93 kB
Datum
18.06.2015
Erstellt
02.09.15, 15:20
Aktualisiert
02.09.15, 15:20
Beschlusstext (Vermarktung von städtischen Wohnbaugrundstücken  im Bereich BP 113 an Bauträger und Investoren
Hier: Festlegung der Vermarktungskriterien) Beschlusstext (Vermarktung von städtischen Wohnbaugrundstücken  im Bereich BP 113 an Bauträger und Investoren
Hier: Festlegung der Vermarktungskriterien)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 02.09.2015 Beschluss aus der Niederschrift der 5. Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften und Hochbau der Stadt Pulheim am 18.06.2015 Vorlage Nr.: TOP 6 223/2015 Vermarktung von städtischen Wohnbaugrundstücken im Bereich BP 113 an Bauträger und Investoren Hier: Festlegung der Vermarktungskriterien Beschluss: Der Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau des Rates der Stadt Pulheim beauftragt die Stadtverwaltung die in dem dieser Vorlage als Anlage beigefügten Lageplan mit A, B, C, D, F, L, H 1 und H 3 gekennzeichneten Baufelder im künftigen Geltungsbereich des BP 113 den bekannten Investoren und Bauträgern zum Kauf anzubieten. 1. Mit dem Beginn des Offenlageverfahrens zum Bebauungsplan 113 Pulheim erhalten die bekannten Bauträger und Investoren das Exposé. 2. Die Bauträger und Investoren werden aufgefordert, mit ihrer Bewerbung ein Baukonzept (bestehend aus einer Planzeichnung und einer Baubeschreibung in Textform) einzureichen. Hierfür wird im Exposé eine Frist genannt. 3. Die Bewerbung eines Bauträgers/Investors für mehrere Baufelder soll möglich sein. 4. Die fixen Vermarktungskriterien sind:  Der Kaufpreis, der nach Beschluss zu der Vorlage Nr. 221/2015 vom Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau bestimmt wird.  Die weiteren wirtschaftlichen Kriterien, wie die Kaufpreiszahlung Anfang 2016 und die weiteren mit dem Zeitplan der Vermarktung verbundenen Auswirkungen beispielsweise hinsichtlich des Besitzübergangs und des möglichen Baubeginns.  Für den Geschosswohnungsbau, der Bau einer Tiefgarage mit einer ausreichenden Anzahl von Stellplätzen für die geplanten Wohneinheiten und einer ausreichenden Überdeckung der Tiefgarage mit einer Substratschicht, um die gärtnerische Nutzung der nichtüberbaubaren Grundstücksfläche zu ermöglichen. 5. Die variablen Kriterien sind in der der Vorlage beigefügten Bewertungsmatrix dargestellt (Architekturqualität/Gestaltung, Konzeptionelle Besonderheiten/Sonstiges, Energieeffizienz). 6. Die eingereichten Baukonzepte werden von der Stadtverwaltung bewertet und eine Auswahl der favorisierten Bewerber mit einem Beschlussvorschlag dem Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau zur Entscheidung vorgelegt. 7. Die Käufer übernehmen eine abgestufte zeitliche Bauverpflichtung. Beratungsergebnis: 12 Ja-Stimmen, 6 Gegenstimmen Der Bürgerverein Pulheim hat nicht an der Abstimmung teilgenommen. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften und Hochbau vom 18.06.2015 Seite 2