Daten
Kommune
Pulheim
Größe
93 kB
Datum
18.06.2015
Erstellt
02.09.15, 15:20
Aktualisiert
02.09.15, 15:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 02.09.2015
Beschluss
aus der Niederschrift der 5. Sitzung
des Ausschusses für Liegenschaften und Hochbau der Stadt Pulheim
am 18.06.2015
Vorlage Nr.:
TOP 6
223/2015
Vermarktung von städtischen Wohnbaugrundstücken im Bereich BP 113 an Bauträger und Investoren
Hier: Festlegung der Vermarktungskriterien
Beschluss:
Der Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau des Rates der Stadt Pulheim beauftragt die Stadtverwaltung die in dem
dieser Vorlage als Anlage beigefügten Lageplan mit A, B, C, D, F, L, H 1 und H 3 gekennzeichneten Baufelder im künftigen Geltungsbereich des BP 113 den bekannten Investoren und Bauträgern zum Kauf anzubieten.
1. Mit dem Beginn des Offenlageverfahrens zum Bebauungsplan 113 Pulheim erhalten die bekannten Bauträger
und Investoren das Exposé.
2. Die Bauträger und Investoren werden aufgefordert, mit ihrer Bewerbung ein Baukonzept (bestehend aus einer
Planzeichnung und einer Baubeschreibung in Textform) einzureichen. Hierfür wird im Exposé eine Frist genannt.
3. Die Bewerbung eines Bauträgers/Investors für mehrere Baufelder soll möglich sein.
4. Die fixen Vermarktungskriterien sind:
Der Kaufpreis, der nach Beschluss zu der Vorlage Nr. 221/2015 vom Ausschuss für Liegenschaften
und Hochbau bestimmt wird.
Die weiteren wirtschaftlichen Kriterien, wie die Kaufpreiszahlung Anfang 2016 und die weiteren mit
dem Zeitplan der Vermarktung verbundenen Auswirkungen beispielsweise hinsichtlich des Besitzübergangs und des möglichen Baubeginns.
Für den Geschosswohnungsbau, der Bau einer Tiefgarage mit einer ausreichenden Anzahl von Stellplätzen für die geplanten Wohneinheiten und einer ausreichenden Überdeckung der Tiefgarage mit einer Substratschicht, um die gärtnerische Nutzung der nichtüberbaubaren Grundstücksfläche zu ermöglichen.
5. Die variablen Kriterien sind in der der Vorlage beigefügten Bewertungsmatrix dargestellt (Architekturqualität/Gestaltung, Konzeptionelle Besonderheiten/Sonstiges, Energieeffizienz).
6. Die eingereichten Baukonzepte werden von der Stadtverwaltung bewertet und eine Auswahl der favorisierten
Bewerber mit einem Beschlussvorschlag dem Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau zur Entscheidung
vorgelegt.
7. Die Käufer übernehmen eine abgestufte zeitliche Bauverpflichtung.
Beratungsergebnis:
12 Ja-Stimmen, 6 Gegenstimmen
Der Bürgerverein Pulheim hat nicht an der Abstimmung teilgenommen.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften und Hochbau vom 18.06.2015
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